Leserbriefe zu „Wird der Kurz-Prozess wiederholt?“, 29. 2. 

Wie unprofessionell wird in der Justizverwaltung gearbeitet, wenn zugelassen wird, dass ein Richter, der in seiner früheren Berufslaufbahn in einem Disziplinarverfahren verurteilt wurde, und bei dem ein Naheverhältnis zu einem Kritiker des Angeklagten Herrn Kurz zumindest vermutet werden könnte, diesen Prozess leiten kann, da müssen doch sämtliche Alarmglocken geläutet haben! Das ist natürlich ein gefundenes Fressen für Herrn Kurz und seine Verteidiger, die diese Peinlichkeit im Justizapparat im Berufungsverfahren genüsslich ausschlachten werden, aber auch für die ÖVP, die der Justiz jetzt mangelnde Transparenz vorwirft, und das auch zu Recht.
Mag. Michael Moser, Klagenfurt

Weitere Leserbriefe zum Thema

Überforderte Justiz

Der Kurz-Prozess zeigt wieder einmal, wo das Grundübel liegt: Wenn Parteien im Wettstreit Regierung-Opposition statt sachlicher Argumentationen auf gegenseitige strafrechtliche Verfolgung setzen, ist nicht nur die Justiz überfordert, sondern vor allem der Parlamentarismus am Ende!

Jedenfalls sind die „Justiztribunale“ parlamentarischer Untersuchungsausschüsse zu hinterfragen. Es kann nicht sein, dass Dinge, die man selbst als Regierungspartei einst gemacht hat, dann, wenn sie „die anderen“ machen, kriminell sein sollen.
Günter Braun, Wien

Korruptionsstatistik

Unser Staat ist verloren, als Bürger haben wir verloren und werden, wenn es so weiter läuft, alles verlieren. Nicht einzelne, zu viele „Korruptöre“ in allen Bereichen, denn nichts anderes als Korruption ist es, wenn vom ehemaligen Staatsanwalt Akten Politikern und den Medien zugespielt werden oder ein Spitzenbeamter im Finanzministerium die Devise ausgibt, die „Hure der Reichen“ zu sein, und jetzt womöglich als Kronzeuge freigeht. Das zerfrisst unseren Staat und unsere Gesellschaft.
Mag. Helmut Mayr, Villach

Keine Überraschung

Das überrascht mich nicht, es war doch abzusehen, dass die ÖVP alles versuchen wird, um ihren ehemaligen Messias reinzuwaschen.
Josef Rosenberger, Sinabelkirchen

Wehret den Anfängen

Es ist gefährlich, wenn ständig Urteile und gleichsam die Justiz relativiert und diskreditiert werden. Die Beschuldigung unserer Richter und Richterinnen, sie würden parteiisch entscheiden, das wehleidige Gehabe der Politiker, die gerne austeilen, aber nicht einstecken können; das führt uns in die illiberale Demokratie. Wehret den Anfängen! 
MMag. DDr. Julian Wenninger, MA, Graz

Aufrichtigkeit

Eigentlich sollte schon lange dem „letzten Anhänger“ von Kurz klar sein, dass er/sie einem „Superman“ aufgesessen ist. Seit Matthias Strolz in einer seinerzeitigen ORF-Diskussion mit Elisabeth Köstinger erklärte, warum er mit Sebastian Kurz nicht weiter zusammengearbeitet hat. Strolz sagte zu Kurz: „… dann müssten wir ja lügen, das kann ich aber nicht! Kurz antwortete: „Ich aber schon!“ Jetzt ist es (vorläufig) „amtlich“ bestätigt! 

Eigentlich müsste dies das finale Ende einer politischen Kariere sein. Aufrichtigkeit und Geradlinigkeit sollten nicht nur ein „Attribut“ für einen Politiker sein, sondern sein Charakter. Peter Rudolf Hager, Graz

Warnendes Beispiel

Das (vorläufige) Urteil betreffend den ehemaligen Bundeskanzler Kurz ist also gesprochen. Herr Kurz hätte sich besser das literarische Werk Heinrich von Kleists „Der zerbrochene Krug“ als warnendes Beispiel vorgenommen, in welchem es heißt: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Dann hätte er sich manche Unbill erspart! Helmut Rößmann, Graz

Sorgfaltspflicht

Was dieses Gerede um Schuld und Sühne wirklich wert ist, sieht man am Fall Teichtmeister. Wie rasch dieser Prozess, im Vergleich zum Kurz-Prozess, durchgezogen worden ist und mit welchem Ergebnis? Bei Kurz wird herumgeeiert, in der Vergangenheit des Richters herumgekramt; man überlegt gar, ob der Prozess nicht wiederholt werden soll.

Und apropos Kurz: Das würde schwerer wiegen, wenn er sich bei der Bestellung des ÖBAG-Chefs nicht voll engagiert hätte. Hier geht es nicht um eine rhetorische Fügung als (vermeintliche?) Lüge vor dem U-Ausschuss. Kümmerte sich Kurz als Bundeskanzler zu wenig um die Bestellung des ÖBAG-Chefs, so heißt das, dass er seine Sorgfaltspflicht als Bundeskanzler sträflich vernachlässigt habe. Ein Bundeskanzler müsste unbedingt mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ den Staat führen, auch für die Politik gilt dieser Spruch.
Theodor Arbeiter, St. Radegund