Seit Anfang des Jahres häufen sich laut Bezirksjägermeister Johann Waich die Wolfsichtungen im Lavanttal. „Diese wurden durch Foto- und Filmaufnahmen dokumentiert. Die Wolfspopulation ist im Tal zunehmend“, so Waich und weiter: „In diesem Jahr gab es bereits drei Abschussgenehmigungen des Landes für Risikowölfe im Bezirk.“

Zum Abschuss freigegeben

Ende 2023 sei ein erster Wolf auf dem Osthang der Saualpe gesichtet worden. Am 14. Februar wurde in Witra zur Mittagszeit um 11.30 Uhr rund 50 Meter von einem Wohnhaus ein Wolf beobachtet. „Es war kein gutes Gefühl, da auch die Rinder draußen waren“, berichtete ein Augenzeuge. Nun wurde ein weiterer Wolf in Langegg in der Gemeinde Reichenfels gesichtet. Auch ein Riss einer Hausziege wurde gemeldet. Ob es sich dabei um das gleiche Raubtier handle, könne laut Waich nicht beantwortet werden.

Fest steht: Seit rund einer Woche waren in mehreren Jagdgebieten des Bezirks Wolfsberg zwei Risikowölfe gemäß Wolfsverordnung zum Abschuss freigegeben. Wie die Kärntner Landesregierung nun bestätigen kann, hat am Abend des 21. Februar ein Abschuss verordnungskonform stattgefunden. Es sei damit der neunte Wolfsabschuss in Kärnten. Der Abschuss erfolgte in unmittelbare Nähe zu einem Siedlungsgebiet. Über den genauen Ort des Abschusses werden keine näheren Angaben gemacht. Der vorgeschriebene zehn Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung wurde dabei aber eingehalten. Die Begutachtung und Beprobung durch den Wolfsbeauftragten des Landes sei bereits abgeschlossen. Die Möglichkeit der Entnahme eines Wolfes in den vom aktuellen Abschuss betroffenen Jagdgebieten hätte noch bis 18. März gegolten und sei damit erloschen. Die zweite Entnahmefreigabe, von der ebenfalls Jagdgebiete im Bezirk Wolfsberg – und darüber hinaus – erfasst sind, bleibe aufrecht.

Als Risikowolf gelten laut Landesgesetzblatt Wölfe, die sich in einem Umkreis von weniger als 200 Meter von Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen und Viehweiden oder beschickten Fütterungsanlagen aufhalten und die wiederholt oder in begründeten Fällen erstmalig nachweislich sachgerecht geschützte Nutztiere töten oder verletzen. Im Falle einer erfolglosen Vergrämung (Verscheuchung durch optische und akustische Signale) können Risikowölfe durch einen Jäger erlegt werden. Die Entnahme darf in jenen Jagdgebieten erfolgen, die sich ganz oder teilweise in einem Radius von zehn Kilometer um die letzte Vergrämung befinden. Eine Vergrämung muss den Behörden gemeldet werden.