
Der Fall sorgte in den vergangenen Tagen für viele Diskussionen: Eine Freiwillige Feuerwehr aus Klagenfurt soll im Rahmen von Aufräumungsarbeiten nach einem Unfall an einem Fahrzeug-Wrack einen Schaden angerichtet haben. Die Stadt als "Arbeitgeber" der Wehr bekam deshalb eine Zahlungsaufforderung von der Versicherung über 3100 Euro.
08.02.2020 um 20:09 Uhr
Unnötig,
allfällige "Fehler" der Feuerwehr sind genauso durch Haftpflichtversicherungen gedeckt, die bei den Gemeinden sowieso bestehen müssen. Die Feuerwehren oder gar der Einzelne müssten nie was zahlen und solche Aktionen führen nur dazu, dass flächendeckend die Kfz Haftpflicht erhöht werden wird.
08.02.2020 um 21:20 Uhr
Keine Fehler
sondern Auswirkungen. Keine Entscheidung bringt auch keine Hilfe
08.02.2020 um 15:23 Uhr
Wrackteile
Lose Wrackteile und Bindemittel (=öliger Sand etc.) sind aber zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Da verstehe ich das dann schon, dass das nicht gern gesehen wird.
08.02.2020 um 16:16 Uhr
@stprei
Bitte um Erklärung, bei welchem Fall es um Bindemittel ging.
Danke.
08.02.2020 um 18:03 Uhr
Nachdenken
Bei dem Auslöser der Diskussion
08.02.2020 um 21:38 Uhr
@bergr
Also bei dem Fall, für den die FF von der Versicherung zur Kasse gebeten wurde?
Wurden da Bindemittel ins Auto bzw. auf die Sitze geworfen?
08.02.2020 um 22:09 Uhr
Thema
ist die Freiwilligkeit nicht ein Vorfall
08.02.2020 um 22:36 Uhr
@bergr
User @stprei schrieb von Wrackteilen und Bindemitteln. Da ich von Bindemitteln bisher nichts gelesen habe hat es mich interessiert, ob diese schon einmal eine Rolle gespielt haben.
Ich bin ein wissbegieriger Mensch und versuche, alles von Grund auf zu verstehen - deshalb auch meine Frage.
08.02.2020 um 10:44 Uhr
Gesetz
Auch ich bin der Meinung daß es gesetzlich sofort geregelt gehört. Da gäbe es einiges zu Regeln
Ein Radfahrer stürzt am Waldweg- der Besitzer haftet.
Schifahrer fahren auf der gesperrten Piste- der Pistenraupenfahrer wird zur Verantwortung gezogen.
Das jetzt auch Freiwillige haften ......
08.02.2020 um 12:43 Uhr
Wer...
... bitte wer drückt bei dieser völlig richtigen Feststellung von "dadu" den Daumen nach unten? Wohl ein Versehen, oder?
08.02.2020 um 19:47 Uhr
Wer wohl?
Die quer durch den Wald Biker.
08.02.2020 um 10:33 Uhr
Feuerwehr lies nach Unfall Wrackteile einfach liegen
Gem. $1 kärntner Feuerwehrgesetz ist es Aufgabe der Feuerwehr (neben Brandbekämpfung) die Abwehr sonstiger Gefahren für Personen, Tiere oder Sachen.
Aufsammeln von z.B. Wrackteilen gehört nicht dazu. War aber bis jetzt Usus.
08.02.2020 um 11:08 Uhr
Mithilfe
Kann nach Gebührenordnung verrechnet werden.
08.02.2020 um 10:16 Uhr
.
Als nächstes klagt ein findiger Anwalt, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteile bei der Verletztenbergung beschädigt wurde. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dass die Feuerwehren rechtlich eindeutig geschützt werden. Ansonsten ist es mit der Freiwilligkeit bald vorbei.
09.02.2020 um 14:34 Uhr
Wenn mit..
Hydraulischen Berge Geräten ( Schere oder Spreizer)ein Verunfallter sprich Eingeklemmter in lebensbedrohender Situation geborgen wird und der Rettung übergeben wird kann sich der Herr Anwalt brausen gehen. Solche Bergemittel werden nicht zum Jux und Tollerei, sondern aus Notwendigkeit eingesetzt. Da will nur die Versicherung nicht zahlen und ihren Schaden zumindest minimieren.
08.02.2020 um 09:48 Uhr
Ich hoffe, dass der Versicherungstschackl, der hinter der Aktion steckt,
die das ausgelöst hat, schon die entsprechende Belobigung bekam...
08.02.2020 um 09:05 Uhr
Äpfel und Birne
Bitte nicht Mithilfe und Sachbeschädigung verwechseln
08.02.2020 um 17:56 Uhr
Sie auch
Versicherungsha....
08.02.2020 um 18:30 Uhr
Sensationspresseartikel
schaden dem Ansehen unseren Feuerwehren wenn sie nicht ganz wahr sind.
08.02.2020 um 09:20 Uhr
Gehts noch
Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht!!!!!! Unterstellen Sie der Feuerwehr, das sie beim aufräumen absichtlich Fahrzeuge beschädigen?
08.02.2020 um 10:22 Uhr
Nein!!!
Nur sollte nicht ein Vorfall zu einer Lawine führen und die Freiwilligkeit schädigen. Mithilfe und Beschädigung (nicht vorsätzlich) sind zwei Paar Schuhe. Das habe ich gemeint. Sorry für das Missverständnis.
08.02.2020 um 08:59 Uhr
Richtig gehandelt!
Dass diese Gesellschaft noch zur Vernunft kommt, wage ich zu bezweifeln.
08.02.2020 um 08:32 Uhr
Und das geht dann weiter
Bei um Bränden hören sie auf, wenn nix mehr raucht und lassen Alles liegen.
Bei Unwettern rücken sie gar nicht mehr aus, da ja eigentlich Alles unter Zusammenräumen fällt. Heer bleibt auch Zuhause. Also wird gar nix gemacht werden können. Einfach weil Ja der Sandsack vor der Haustür die Haustür zerkratzen könnte.
08.02.2020 um 08:38 Uhr
@Amadeus005
Ersteres wird schneller passieren, als du denkst. Wir hatten einen Wirtschaftsgebäudebrand. Brandeinsatz 8 Stunden, Nachlöscharbeiten ein vielfaches weil 2 Tage Brandermittler der Polizei im Einsatz waren und am dritten Tag ein Sachverständiger der Versicherung.
Während der Zeit durften wir den Brand (großer Heuhaufen) nicht auseinander nehmen und ablöschen.
Exekutive und Sachverständiger bekommen ein Gehalt, wir haben es "freiwillig" gemacht.
Aufwandsentschädigung wurde von der Versicherung mit dem Argument "ist durch die Feuerschutzsteuer abgedeckt". Man fragt sich dann für was der Passus "Kosten für Nachlöscharbeiten" in der Polizze drinnen steht...
08.02.2020 um 08:15 Uhr
Vollkommen richtig gehandelt.
Die Feuerwehr ist nicht dazu da die Straßen zu reinigen.
Die Feuerwehr hilft in kürzester Zeit Unfallopfer zu bergen und das zu allen Tag und Nachtzeiten.
Einfach ein Abschleppunternehmen beauftragen und die jeweilige Firma soll die Rechnung an die Versicherung schicken!
Die Haftpflichtversicherungen werden auch dafür bezahlt die durch einen Unfall entstandenen Aufräumkosten zu bezahlen und sind durch den Versicherungsvertrag auch dazu verpflichtet.
08.02.2020 um 08:08 Uhr
Geschichte stimmt also doch!
Im ORF hieß es, die ursprüngliche Geschichte der Kleinen Zeitung stimmt nicht. Dennoch gab es dazu einen Runden Tisch beim Landesrat. Im obigen Artikel heißt es nun, es gab eine Zahlungsazfforderung der Versicherung an die Stadt Klagenfurt. Also doch! Oder wie jetzt?