Am Landesgericht Klagenfurt wurde am Donnerstag der Prozess gegen die Bewohner eines Kärntner Messie-Hauses fortgesetzt. Das Strafverfahren wurde vergangenen August vertagt. Hauptvorwurf der Anklage ist Paragraf 175 Strafgesetzbuch, „Vorbereitung eines Verbrechens durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel“, außerdem illegaler Waffenbesitz. Der Bau einer Rohrbombe sei möglich gewesen.

Alle vier Angeklagten – eine Britin (68), eine gebürtige Innsbruckerin (69), ein Brite (68, er ist der Hausbesitzer) und ein Grazer (29) – wurden zu bedingten Haftstrafen schuldig gesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bombenbau bestritten

Zuvor hatten sich die Angeklagten zum Besitz von unerlaubten Waffen schuldig bekannt, sie bestritten aber den Vorwurf, dass mit dem sichergestellten Sprengstoff und den weiteren Utensilien eine Bombe hätte gebaut werden sollen. Richter Christian Liebhauser-Karl erklärte, die Angeklagten seien wegen des unbefugten Besitzes von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und Sprengstoff verurteilt worden. Für die ursprünglich angeklagte Tat, die Vorbereitung eines Verbrechens mit Sprengmitteln, habe es keine Beweise gegeben. Weil die Frauen mit den Waffen hantiert und diese umgebaut haben und der 29-Jährige eine einschlägige Vorstrafe hat, fassten sie alle zwölf Monate bedingt aus, der 68-Jährigen bekam neun Monate bedingt.

Rettungseinsatz

Aufgeflogen war der Fall nach einem Rettungseinsatz wegen eines medizinischen Notfalls in dem Haus in der Gemeinde Ruden im Bezirk Völkermarkt im Februar 2023. Die Retter sahen einige der offen herumliegenden Waffen und alarmierten die Polizei. Eine mehrtägige Hausdurchsuchung folgte.

Vom Sprengstoff TNT wurden 1,5 Kilogramm gefunden, weiters 8,5 Kilogramm Schwarzpulver, Zünder, Rohrbalken und weitere Utensilien, die sich eigneten, um Rohrbomben herzustellen, so der Vorwurf. Die 68-Jährige sagte, sie sei eine Waffentechnikerin, alle Waffen und der Sprengstoff hätten ihr gehört, die anderen Angeklagten hätten nichts damit zu tun gehabt. Den Sprengstoff habe sie im Haus gefunden und auch sicher nicht vorgehabt, damit Bomben zu bauen. Weil sie Angst vor dem russischen Präsidenten Wladimir Putin und einem Atomkrieg habe, hätte sie sich vorbereitet und etwa einen Geigerzähler, Gasmasken und Schutzanzüge zu Hause gehabt.

In diesem Haus in der Ortschaft Kleindiex im Bezirk Völkermarkt wurden die Waffen gefunden
In diesem Haus in der Ortschaft Kleindiex im Bezirk Völkermarkt wurden die Waffen gefunden © Simone Jäger (Archivfoto)

„Die Ratten abschießen“

Die 69-jährige Tirolerin räumte am Donnerstag ein, dass durchaus Waffen im Haus verteilt herumgelegen seien: „Die sind ja bereitgestanden, um die Ratten abzuschießen.“ Sie habe auch die angeklagte Britin einmal darauf angesprochen, dass man den Sprengstoff loswerden könne: „Das könnte ja in die falschen Hände geraten.“

Der Steirer sagte, er sei erst zwei, drei Wochen vor dem Polizeieinsatz in das Haus gezogen, weil er keine andere Bleibe gehabt habe. Auch er gab an, dass die Waffen im Haus herumgelegen seien. Ob er auch mitbekommen habe, dass damit Ratten gejagt wurden? „Ja, schon.“ „Aber das ist doch zumindest ungewöhnlich? Wie reagiert man da?“, interessierte sich der Richter für den Alltag in der Wohngemeinschaft. „Dass man die Plage in den Griff bekommt, da ist einem jedes Mittel recht“, antwortete der Grazer.

Dutzende Schusswaffen

Ein Sachverständiger erläuterte danach, was genau in dem Haus gefunden wurde. Es hatte sich um dutzende Schusswaffen gehandelt, von denen einige eindeutig als Kriegsmaterial definiert waren. Sie waren teilweise zu vollautomatischen Waffen umgebaut worden. Differenziert fiel das Urteil zum Sprengstoff aus. Zwar hätte man neben dem explosiven Material auch Rohrbalken mit Verschlüssen gefunden: „Rohre in dieser Länger sind verdächtig, weil sie zum Bau von Sprengkörpern verwendet werden.“ Aber: Allfällige Arbeiten, die aus technischer Sicht nahelegen würden, dass versucht wurde, eine Rohrbombe zu bauen, hatte man nicht feststellen können, antwortete er auf Nachfrage.

Damit erläuterte Richter Liebhauser-Karl die Rechtslage: Die Angeklagten könnten nicht wegen Vorbereitung einer Straftat mit Sprengmitteln (Strafdrohung bis zu fünf Jahre Haft), sondern wegen unerlaubtem Besitz von Sprengstoff nach dem Sprengmittelgesetz verurteilt werden, worauf nur bis zu einem Jahr Haft stünde. Nach einigem Hin und Her bekannten sich alle vier Angeklagten dazu schuldig.

Keine terroristischen Aktivitäten

Zur Sprache kam auch, dass das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE, vormals LVT) den Fall nicht an sich gezogen hatte. Die Leiterin der Behörde sagte aus, dass man sehr wohl bei den Hausdurchsuchungen und den Einvernahmen der Beschuldigten dabei gewesen sei. „Wir haben dann aufgrund unserer Expertise entschieden, dass sich in keiner Lage des Verfahrens eine Staatsschutzrelevanz ergeben hat. Es gab keine Anzeichen von terroristischen oder staatsfeindlichen Aktivitäten.“