
Neue Formel für Normverbrauchsabgabe von 1. Jänner 2021 bis 30. Juni 2021: Mit 1. Jänner kommt es für Neufahrzeuge zu einer Änderung der Berechnungsformel für die Normverbrauchsabgabe (NoVA). Bisher galt folgende Formel: Vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs wurde der Wert 115 abgezogen, das Ergebnis durch fünf dividiert. Das Ergebnis dieser Formel war der Steuersatz in Prozent.
Ab 1. Jänner 2021 wird der Wert 115 um 3 verringert, wodurch ab kommendem Jahr folgende Berechnungsformel angewendet wird:
- (CO2-Ausstoß – 112) : 5 = Steuersatz in Prozent
Der Steuerbetrag ist jedenfalls um einen Abzugsposten von 350 Euro zu kürzen. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 275 g/km, erhöht sich die Steuer für den, die Grenze von 275 g/km übersteigenden, CO2-Ausstoß um 40 Euro je Gramm CO2/km.
Diese Regelung wurde mit dem Steuerreformgesetz 2020 beschlossen und betrifft nicht die am 10. Dezember 2020 beschlossene NoVA-Änderung, die mit 1. Juli 2021 in Kraft tritt.
Normverbrauchsabgabe neu ab 1. Juli 2021: Bei Pkw kommt es zusätzlich zu weiteren Verschärfungen: Der Höchststeuersatz für die NoVA wird von 32 auf 50 Prozent angehoben.
Darüber hinaus sinkt der Malusgrenzwert auf 200 g/km. Fahrzeuge, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 200 g/km haben, zahlen ab Mitte 2021 zusätzlich 50 Euro (bisher 40) pro Gramm an NoVA.
Für Fahrzeuge, für die vor dem 1. Juni 2021 ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, die Auslieferung aber erst zwischen 1. Juli und 30 November 2021 erfolgen kann, kommt noch die NoVA-Berechnung mit der Gültigkeit zwischen 1. Jänner und 30. Juli zur Anwendung.
Rechenbeispiel
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – die einmalig für Neufahrzeuge fällig ist – wird künftig Jahr für Jahr deutlich teurer.
Was das für Familien bedeutet, zeigt sich am Beispiel eines VW Sharan Family 1,4 TSI (7 Sitze, 110 kW, 181 g CO2/km, Bruttopreis derzeit bei 35.490 Euro).
- 2020: 3344 Euro NoVA (gerundet)
- 2021: 3628 Euro
- 2022: 3912 Euro
- 2023: 4966 Euro
- 2024: 6560 Euro
Mit Stichtag 1. Juli 2021 unterliegen auch Fahrzeuge der Klasse N1 der leichten Nutzfahrzeuge der Normverbrauchsabgabe. Dabei kommt es zu folgender Berechnungsformel:
- (CO2-Ausstoß – 165) : 5 = Steuersatz in Prozent
Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 253 g/km, erhöht sich die Steuer für den, den Malusgrenzwert übersteigenden, CO2-Ausstoß um 50 Euro (Malusbetrag) je Gramm pro Kilometer.
Der Höchststeuersatz für die Normverbrauchsabgabe wird bei Motorrädern mit 1. Juli 2021 von 20 auf 30 Prozent angehoben.
Neue Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer: Auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer wird eine neue Berechnungsformel angewendet. Ab 1. Jänner 2021 gilt die neue Berechnungsformel, bei der sowohl der Abzugsposten für die Leistung in kW und der CO2-Ausstoß vermindert werden:
- (kW-64) x 0,72 + (CO2-Ausstoß-112)x0,72 = monatliche Steuer in Euro
Die monatliche Belastung von Neufahrzeugen wird demnach ab 1. Jänner 2021 höher ausfallen.
Senkung des CO2-Grenzwertes bei Privatnutzung von Dienstwägen: Ab 1. Jänner 2021 wird der CO2-Grenzwert, bis zu diesem der verminderte Sachbezugswert von 1,5 Prozent gilt, von 141 auf 138 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer reduziert. Der maximale Berechnungsbetrag beträgt in diesem Fall 720 Euro. Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 138 g/km gelten weiterhin 2 Prozent (maximal 960 Euro) als Berechnungsgrundlage.
Radar- und Laserblocker werden abgenommen: Das Mitführen von Radar- und Laserblockern oder deren Gerätekomponenten ist bereits verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Neu ist, dass zu der bereits verordneten Geldstrafe nun auch das Gerät selbst oder deren Komponenten eingezogen beziehungsweise für verfallen erklärt werden.
Strengere Strafen für Schnellfahren: Derzeit in Planung ist ein Paket mit strengeren Strafen für Raser: Der Strafrahmen für Delikte im Zusammenhang mit Rasen soll von 2180 auf 5.000 Euro erhöht werden.
- Die Grenzwerte für den Führerscheinentzug sollen inner- und außerorts um je 10 km/h auf 30 bzw. 40 km/h gesenkt werden, mit Entzugsdauer von zwei Wochen. Tempoüberschreitungen von 10 km/h unter der jeweiligen Schwelle zum Führerscheinentzug sollen zu einem Vermerk im Vormerksystem führen.
- Die Mindestentzugsdauer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet bzw. von mehr als 50 km/h im Freilandbereich soll von derzeit zwei Wochen auf wenigstens vier Wochen verdoppelt werden.
- In besonders gefährlichen Fällen ist die Beschlagnahme des Fahrzeugs angedacht, zum Beispiel bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen unter gefährlichen Verhältnissen, mehrfach wiederholtes gefährliches Rasen, Fahren nach Abnahme des Führerscheins wegen Rasens, Rasen ohne Führerschein.
- Bei bereits zum wiederholten Mal auffälligen Rasern sind ebenfalls Verschärfungen geplant. Illegale Straßenrennen sollen zukünftig nach dem Vorbild Deutschland vor Gericht bestraft werden.
EU-Symbol mit A auch auf roten Kennzeichentafeln: An Fahrrad-Heckträgern können eigene rote Kennzeichentafeln montiert werden. Das erspart das Umstecken der weißen Kennzeichentafel vom Fahrzeug auf den Radträger. Neu ist, dass das rote Kennzeichen nun auch das EU-Symbol am linken Rand aufweisen muss. Die Ausgabe der Kennzeichen erfolgt wie bisher in der Zulassungsstelle des Wohnbezirks.
Digitaler Führerschein: Für Handysignatur- oder Bürgerkarten-Inhaber sollen ab Frühling 2021 Führerschein und Zulassungsschein als digitale Varianten am Smartphone verfügbar gemacht werden.
Die Autobahnvignette wird teurer: Die Preiserhöhung der Vignette sowohl in der Digital- als auch in der apfelgrünen Klebevariante beläuft sich auf 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das bedeutet: Für die Jahresvignette für Pkw und alle zweispurigen Kfz bis 3,5 Tonnen werden 92,50 Euro aufgerufen. Für einspurige Kfz sind es 36,70 Euro.
Die Tarife im Überblick
Pkw und zweispurigen Kfz bis 3,5 Tonnen
- Zehn-Tages-Vignette: 9,50 Euro
- Zwei-Monats-Vignette: 27,80 Euro
- Jahresvignette: 92,50
Einspurige Kfz
- 10-Tages-Vignette: 5,50 Euro
- Zwei-Monats-Vignette: 13,90 Euro
- Jahresvignette: 36,70 Euro
Pendlerpauschale für Radfahrer: Künftig haben auch all jene Anspruch auf die Pendlerpauschale, die den Arbeitsweg mit einem Dienstfahrrad zurücklegen.
Sachbezugsbefreiung für Öffi-Tickets: Bis jetzt unterlagen Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln der Sachbezugsregelung. Ab 1. Juli 2021 fällt für Öffi-Tickets kein Sachbezug mehr im Rahmen der Einkommenssteuer an.
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01.01.2021 um 08:52 Uhr
Die Mindestentzugsdauer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von
mehr als 40 km/h im Ortsgebiet bzw. von mehr als 50 km/h im Freilandbereich
soll von derzeit zwei Wochen auf wenigstens vier Wochen verdoppelt werden.
Vielen Dank und auf meine empfohlene Kfz-Höchstgeschwindigkeits-
begrenzung auf 150 km/h wird weiter verzichtet. Erfinder StM
01.01.2021 um 19:10 Uhr
Werter Her Mezgolits,
das finde ich für einen sehr guten Vorschlag. Doch ich würde meinen, für Raser
den Entzug des rosa Lappens beim ersten Delikt auf 12 Monate festzulegen
und bei einem weiteren Vergehen Auto und Schein für immer entziehen. Dann dürfen sie mit einem Aixam gemütlich morgens zur Arbeit und nachmittags detto nach Hause gleiten. Auf andere Weise sind diese auf den Strassen "Kriminelle
nicht in den Griff zu bekommen. Schönen Abend, werter Herr Erfinder! Darf ich andeutungsweise wissen, was Sie z.B. erfunden haben bzw. erfinden?
17.12.2020 um 19:47 Uhr
Eine große Familie kann sich keiner mehr leisten!
Für ein Familienauto 6500 Euro Nova zahlen ist schon beschämend! Diese Regierung kannst nur mehr als Raubritter bezeichnen..
01.01.2021 um 09:43 Uhr
...
Nicht vergessen, dass da dann nochmal 20% Ust dazu kommen.
17.12.2020 um 19:39 Uhr
Ausserdem
fahre ich ein 86 Jahre altes Krad - und der PKW wird auch noch weitere
25 Jahre seinen braven Dienst versehen.
17.12.2020 um 19:31 Uhr
Ist mir gleichgültig
und dem Großteil der Autofahrer Gott sei Dank auch. DENN der vernünftige Mensch
"braucht" nicht mehr als 110 PS und nicht mehr als 1900 Kubik unter dem
Motorbleckdeckel. UND: Benutzt diesen Gebrauchsgegenstand ca. zwanzig Jahre.
Alles andere ist Schwachsinn. Vor allem die SUV-Typen brauchen ihre
sog. Zumpferlverlängerung - auch wenn ich nun den Rausschmiss aus dem Form
riskiere. Schönen Abend.
16.12.2020 um 22:04 Uhr
wenns um die Karre geht sehn alle rot
wer nicht mit der Zeit geht,geht mit der Zeit
01.01.2021 um 18:49 Uhr
Wohl war
Vielleicht sollte man eautos mit auspuffatrappe und nebelmaschine ausstatten damit der umstieg leichter fällt.
17.12.2020 um 11:37 Uhr
Im wahrsten Sinn des Wortes "@Seppkeindepp",......
die heilige Kuh vieler, brauchen tun wir die Karren, jedoch sollte es ein Mittel zum Zweck bleiben!!
Deine Kommentarbewertungen sagen eh alles drüber aus wie die Leute ticken!
17.12.2020 um 15:10 Uhr
...
Könnte vielleicht daran liegen, dass ein KFZ in Österreich jetzt schon unverschämt teuer ist und man einen Großteil der Gesamtkosten permanent an den Staat abliefern darf?
16.12.2020 um 20:26 Uhr
Die groẞen SUV werden Ladenhüter
Obwohl neue Modelle mit extrem wenig Treibstoff (meist Diesel) auskommen.
Folglich werden halt einige Werke mangels Auslastung geschlossen, 100e Arbeiter ohne Arbeit sein und dann werden unsere politischen Volksver (t) räter das Gesetz wieder korrigieren.
Hätten wir ja schon (Stichwort 200000 S Limit für Firmenautos) Geld wird in die Wiederansiedlung von Werken investiert. Der kleine depperte Österreicher zahlt eh Alles!
Da rege sich noch einer über die Zustände in Sizilien auf!
Diese ehrenwerte Gesellschaft ist bei uns schon lange in Amt und Würden!
01.01.2021 um 18:44 Uhr
Logiker
Wenn dein suv so wenig Treibstoff braucht wird die nova ja nicht teurer als bei anderen fahrzeugtypen.
01.01.2021 um 16:01 Uhr
Abkassierer
Ja,Sie haben Recht,die Portokassen schön füllen und das dumme Volk soll zahlen wie Verrückt,schönen Dank auch an alle Grün Wähler.
01.01.2021 um 18:47 Uhr
Eure Postings klingen eher nach
Lohnsteuerbefreiung. Und wenn man schon keine Lohnsteuer Zahlt zipfen einen mineralölsteuer und nova erst richtig an.
16.12.2020 um 19:41 Uhr
Grüne Handschrift
Die Zeiten der Sozi Autos für alle sind vorbei. Die ÖVP Klientel fährt sowieso was sie will, die Grünen ihre Lastradeln und der Mittelstand bleibt die Melkkuh.
Grüne Handschrift mit türkiser Unterschrift eben.
Alternativ: wie wäre es wenn man einfach die deutschen Regelungen bei uns einführt? Gut, das Bedarf eines Anschlusses - aber das Thema kennen wir ja eh schon. :-)
16.12.2020 um 19:17 Uhr
Also alle Regelungen
dienen der Schröpfung der Autofahrer.
Des passiert wenn die Grünen in der Regierung sind.
Das sinnlos rausgeschmissene Steuergeld wird vom Autofahrer wieder eingetrieben. Für was bin i beim ARBÖ?
16.12.2020 um 18:54 Uhr
Und jene die viel Geld oder eine gute Firma haben
fahren Hybrid SUV mit 400 PS und mehr, haben dabei einen CO2 Ausstoß von ca. 35g und werden steuerschonend behandelt. Man(n) ist ab 80000 Euro dabei. Da hat wieder mal einer auf sein Klientel geschaut
17.12.2020 um 13:00 Uhr
Ab 80.000 geht nicht viel!
Einen 400 PS Hybrid mit ein bisschen Extra kommt locker auf 120.000 und mehr. Dafür bekommt halt auch was Gutes.
16.12.2020 um 18:47 Uhr
Die NOVA abschaffen
und dafür den Kraftstoffpreis anständig erhöhen als CO2 Abgabe!!!
Mit dieser idiotischen Maßnahme werden die wirklich alten Stinker noch länger gefahren anstatt einen Anreiz zu schaffen auf ein modernes sparsamen KFZ umzusteigen! Thema verfehlt ihr lieben GRÜNEN.
Holt euch Nachhilfe in Deutschland, denn dort wird gerecht über den verbrauchten Kraftstoff besteuert. Viel fahren - viel Abgabe - wenig fahren wenig Abgabe!
Der Besitz eine KFZ verursacht noch kein CO2 - nur das Benutzen erzeugt Schadstoffe.
Und noch eins:
Über die Erhöhung des Kraftstoffpreises erwische ich alle KFZ Benutzer - die NOVA bestraft nur die Neuwagenkäufer!
01.01.2021 um 10:27 Uhr
Die Nova gönnen sich SUV-Käufer,
die es als Statussymbol brauchen auch noch und abgesehen davon entsteht während der Produktion etwa genauso viel CO2, wie nachher im Betrieb des Fahrzeugs.
16.12.2020 um 19:31 Uhr
ganz genau
so ... und warum machen sies nicht? weil sie sich dann wieder anrean wegen den entgehenden millionen € aus dem tanktourismus
16.12.2020 um 18:04 Uhr
Un dann
kauft/fährt doch ein Fahrzeug mit nicht mehr als 100 PS, und damit solange
als möglich, d.h. ca. 20 Jahre versieht ein PKW seinen Dienst, wenn e.g. pro
Jahr ca. 6 bis 8 tausend Kilometer am Tachometer mehr werden. Aber in Bälde
kommt das Gesetz: Rasern wird nicht nur der Schein, sondern auch der PKW
entzogen - wir freuen uns schon auf dieses neue lex.
16.12.2020 um 18:14 Uhr
Korrektur:
... wir freuen uns schon sehr auf dieses neue "legem" - ist ja der
Akkusativ und nicht der Nominativ von "lex" (soll lediglich für den
Herrn "ut ne scio" und andere zur Erklärung dienen: Ist ja der VIERTE Fall
in der Deklination!).
16.12.2020 um 18:14 Uhr
Korrektur:
... wir freuen uns schon sehr auf dieses neue "legem" - ist ja der
Akkusativ und nicht der Nominativ von "lex" (soll lediglich für den
Herrn "ut ne scio" und andere zur Erklärung dienen: Ist ja der VIERTE Fall
in der Deklination!).
16.12.2020 um 17:53 Uhr
Wenn Kogler so beiläufig meint:
"Die Stinker sollen zahlen", dann muss er zuerst die alten Benzinkutschen aussortieren, denn da haben die 1 Liter Auto mehr Giftgas Ausstoss als die jetzigen 3 Liter Autos. Ich hätte die Nova so belassen und dafür die Kubik und PS steuermäßig nach oben stufenweise angehoben, Dann müßte einer, mit einem 3 Liter Auto und 300PS entsprechend mehr berappen. Die Kleinwagen so belassen und die Mittelklasse entsprechend angehoben. Dies wäre sicher gerechter und verständlicher.
16.12.2020 um 18:10 Uhr
zjo
hab mich letztens mal dafür interessiert mein 11 jahre altes 100 ps kfz gegen einen jungen gebrauchten MHEV mit 150 ps zu tauschen ... der neue würde 1/3 weniger co2 emittieren - der neue kostet in der erhaltung fast doppelt so viel motorbezogene wie der alte. is auch oke, ich muss ja nicht...