
Auf der einen Seite soll man zu Hause bleiben – auf der anderen Seite läuft das Pickerl beim Auto ab. Wird man mit einer ungültigen §57a-Überprüfung erwischt, kann das richtig teuer werden - theoretisch drohen bis zu 5000 Euro Strafe. Für Kfz-Besitzer, die derzeit die Begutachtung nicht durchführen lassen können, da dies aufgrund der verordneten Maßnahmen nicht möglich stellt sich die Frage, was bei einer abgelaufenen Frist passiert.
07.04.2020 um 19:05 Uhr
Ich
verstehe sowieso nicht, warum die Werkstätten keine Pickerlprüfung machen können! Da können die nötigen Sicherheitsvorkehrungen wesentlich leichter eingehalten werden als in jedem Supermarkt! Und falls jetzt ganz G’scheite antworten - es macht ein Mechaniker allein diese Überprüfung, es braucht keinen zweiten!
07.04.2020 um 09:24 Uhr
?
ich habs nicht verstanden...
07.04.2020 um 08:59 Uhr
Jetzt ist die Frist ...
... verlängert, aber trotzdem kann ich beim ÖAMTC noch immer keine Termine - für die Zeit nach Ende April - reservieren. Da wir es sich im Mai dann vermutlich abspielen ...
08.04.2020 um 12:23 Uhr
ja
die Befürchtung hab ich auch