
Mit dem 1. März werden die Begutachtungsfristen für die Fahrzeugklasse L – dies betrifft Mopeds, Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge – auf die bereits von Autos bekannten "3-2-1 Intervalle" umgestellt.
Das bedeutet, dass Konsumenten ihre Motorräder und andere Fahrzeuge in der Fahrzeugklasse L fortan in folgenden Abständen prüfen lassen müssen: Drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten sowie jeder weiteren Begutachtung. ÖAMTC Techniker Andrej Prosenc erklärt: "Motorräder werden meist in der Freizeit benutzt und legen so wesentlich weniger Kilometer zurück als Autos. Außerdem werden sie vorwiegend saisonal gefahren und sind in der Regel gut gepflegt. Daher lockert der Gesetzgeber nun die Begutachtungsfristen für diese Fahrzeuge."
Die Neuregelung betrifft auch bereits vor dem 1. März 2020 zugelassene Fahrzeuge. Gilt für ein solches nunmehr eine längere Frist, als auf dem Pickerl nach der Lochung ersichtlich, kann der Zulassungsbesitzer bei der Zulassungsstelle (nicht jedoch bei § 57a-Prüfstellen) ein Pickerl mit dem Geltungszeitraum nach der neuen Regelung verlangen.
Weil Motorräder meist nur wenig und saisonal genutzt werden, kommt so mancher auf die Idee, ein gültiges "Pickerl" gleich ganz ausfallen zu lassen. Schließlich ist man ja nur ein paar Tage im Jahr unterwegs - da wird schon nichts passieren. Allerdings kann das bis zu 5000 Euro Strafe kosten, wenn man erwischt wird – und zwar sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. "Sollte ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Fahrzeughalter und Lenker zur Verantwortung gezogen werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolas Authried.
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Danke für Ihr Verständnis.
01.03.2020 um 21:31 Uhr
...
...und wenn man bei der begutachtung den "schaden" nicht in der werkstatt reparieren lässt wird einem mit dem entzug der kennzeichen gedroht, das dürfen die werkstätten nämlich veranlassen wenn sie die verkehrssicherheit des kfz in frage stellen
02.03.2020 um 06:44 Uhr
Das
Gilt aber nur bei Gefahr in Verzug und da hat das Fahrzeug eh nix mehr auf der Straße zu suchen.
01.03.2020 um 18:12 Uhr
Ich befürchte schlimmes!
Man sehe sich einmal einen Mopedroller aus chinesischer Produktion in der EUR 1000,- Preisklasse nach einem Jahr an. Da sind die Reifen an der Flanke komplett gerissen. Nicht auszudenken wenn jemand 2 oder 3 Jahre damit fährt. Und das wird passieren, wenn es keine Überprüfung gibt. Die Überprüfung sollte eine staatliche Instanz durchführen. Das wäre auch den meisten Werkstätten lieber. Die einzigen die das kategorisch ablehnen sind die Autofahrerclubs. Und nicht weil man die Autofahrer vertritt, sondern seine Werkstatt auslasten will.
01.03.2020 um 11:24 Uhr
Pickerl Änderung
So wie sie es jetzt machen mit dem Pickerl Änderungen könnten sie auch bei Wohnwägen und Anhänger machen, die sind ja auch im ganzen Jahr nur wenig im Verkehr, und sind trotzdem in einem guten Technischen zustand, das ist reine Abzockerei von den Regierungen, es täte einfach langen wenn es alle zwei Jahre gemacht werde wie in andere Länder in Europa ( beisp. Deutschland)
genauso gehöhrt eine Gasprüfung für Wohnwägen alle zwei Jahre Gesetzmäsige Pflicht
01.03.2020 um 17:32 Uhr
Hmmm???
Ich habe einen Anhänger und das erste Pickerl war 3 Jahre gültig. Das könnte man nicht auch so machen, sondern das gibt es somit schon!
01.03.2020 um 18:14 Uhr
Dann war die Zulassungstelle
nicht in der Lage,die Plakette korrekt zu lochen.
01.03.2020 um 20:16 Uhr
@stratusin
Für Anhänger über 40 km/H und bis zu einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 to gilt beim Pickerl der Jahresintervall von 3-2-1. Somit hat die Zulassungsstelle keinen Fehler gemacht, sondern deine Behauptung ist falsch.
01.03.2020 um 20:18 Uhr
Bei Neuzulassung wohlgemerkt.
.
01.03.2020 um 15:21 Uhr
Ca 60€
Finden sie für die Sicherheit als Abzocke? Aber sonst wird für jeden anderen Mist Geld rausgeworfen! Man sieht eh was teilweise trotzdem für Leichen unterwegs sind.
01.03.2020 um 16:33 Uhr
@Jackychan, ..........
deinen Interpretationen kann ich nur bejahend zustimmen, das sehe ich vom gleichen Standpunkt aus !
01.03.2020 um 15:55 Uhr
...Abzocke bezieht sich weniger...
.....auf die Überprüfung, sondern mehr auf die Werkstätten welche dies als gute Gelegenheit sehen Reparaturen einen Fahrzeugbesitzer unter zu jubeln welche noch nicht notwendig sind. Bei mir wurde von einer Grazer "schnell" Werkstätte ein Defekt meiner Bremsscheibe "begutachtet" bei einer anderen wieder mal ein Tausch der Bremsleitungen empfohlen, bei der Überprüfung einer unabhängigen Stelle wurde dies nichts davon festgestellt.....Seitdem gehe ich nur mehr zu den Automobilklubs
01.03.2020 um 12:37 Uhr
die pickerlgeschichte ist zu
80 Prozent eine abzockergeschichte für die werkstääten
01.03.2020 um 15:59 Uhr
Sicher,
für Autoaffine Österreicher ist alles was mit dem Auto zu tun hat eine Abzocke. Geschwindigkeitsüberschreitung, falsch Parken ....... usw