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Seit Dienstag gilt im Schladminger Ortsgebiet offiziell 100 km/h

Nach einem VfGH-Urteil wurde das 40-km/h-Tempolimit im Ortsgebiet auf der Ramsauer und der Rohrmooser Straße aufgehoben. Die Behörden arbeiten an einer Wiedereinführung.

© KLZ / Veronika Höflehner
Die 40-km/h-Tafeln werden nun schnellstmöglich entfernt
Veronika Höflehner
Teamleiterin Regionalredaktion Liezen

Es ist eine Geschichte, die so kurios ist, dass sie nicht wahr erscheint – aber es dennoch ist. Im April fuhr eine junge Einheimische mit 86 km/h in das Ortsgebiet von Schladming ein. Sie wurde von der Polizei aufgehalten, erhielt eine Strafe und musste den Führerschein abgeben. Daraufhin ging sie zum Anwalt, der Einspruch gegen die zugrundeliegende Verordnung für das 40-km/h-Tempolimit beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) erhob (wir berichteten).

Das Gericht regte beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) danach eine generelle Prüfung der Verordnung an. Vergangene Woche wurde bekannt, dass dieser das Regelwerk als „gesetzwidrig“ erachtet. Vor allem deswegen, weil es dafür keine „ortsübliche Verlautbarung“, also eine Veröffentlichung in einem Amtsblatt, gab. Damit gelten das bisherige Tempolimit und die Ortsgebiet-Regelung auf der Ramsauer und der Rohrmooser Straße nicht mehr.

Appell an den gesunden Menschenverstand

© KLZ / Veronika Höflehner
Auch der 40er auf der Rohrmooser Straße kommt demnächst weg

Die Strecke von Ortstafel zu Ortstafel ist damit rechtlich gesehen eine Freilandstraße und darf mit 100 km/h befahren werden. Aber erst, wenn das VfGH-Erkenntnis offiziell im Landesgesetzblatt kundgetan ist. Das ist laut Verkehrsbehörde des Landes am Dienstag passiert (hier nachzulesen). Der Schladminger Bürgermeister Hermann Trinker appellierte an den gesunden Menschenverstand, trotzdem „keine 100 km/h zu fahren, das wäre völlig verantwortungslos“.

Tafeln werden entfernt

Wie geht es jetzt weiter? Die Bezirkshauptmannschaft Liezen ist am Zug. „Wir werden den Auftrag geben, dass die 40-km/h-Tafeln entfernt werden“, erklärt Gerald Bogensberger vom Sicherheitsreferat. „Gleichzeitig wird ein Verfahren eingeleitet, in dem geprüft wird, ob und in welcher Weise die Geschwindigkeitsbeschränkung neu verordnet wird.“

Wie lange das dauert, könne man aus heutiger Sicht nicht genau sagen. Sehr aufwendig sei es aber nicht, der stellvertretende Leiter des Sicherheitsreferats rechnet daher mit einer Reparatur noch im heurigen Jahr. Fix ist: „Das Strafverfahren gegen die Lenkerin wird ausgesetzt und nicht mehr weiterverfolgt.“ Die Frau hat ihr Anliegen also durchgesetzt. Und auch andere Personen, die jetzt auf der Strecke schneller als 40 km/h fahren, können bis zur neuerlichen Verordnung nicht gestraft werden, bestätigt Bogensberger.

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