20.000 Euro für Gartenarbeit: Kärntner von dubioser Firma abkassiert
Betagtes Ehepaar fiel auf vielversprechende Werbung und einen „äußerst freundlichen jungen Mann“ herein. Jetzt müssen sie vor Gericht um ihr Geld kämpfen.

Der folgende mutmaßliche Betrugsfall begann, wie viele andere, ganz harmlos: Im Mai bekamen zahlreiche Haushalte in Kärnten einen Werbeprospekt zugestellt. Darin bot eine Firma diverse Arbeiten rund um Haus und Garten an. Von der „Kunstharzverfugung, Motto: Nie mehr Unkraut!“ über die Fassadenreinigung und -imprägnierung bis zur Unterholzsanierung reichte das Angebot. Geworben wurde mit einem Sonder-Rabatt von 20 Prozent.
Ein älteres Ehepaar rief die im Prospekt angegebene Telefonnummer an. Ein „äußerst freundlicher und sehr vertrauensvoll“ wirkender jüngerer Mann meldete sich bei den Senioren, wie ihr Anwalt Alexander Todor-Kostic berichtet. Kurze Zeit später war der Hausreiniger bei seinen Kunden. Rasch war das Auftragsformular ausgefüllt, viele aufwändige Arbeiten angekreuzt. Beachtliche 50.000 Euro sollte das Ehepaar überweisen, 20.000 Euro davon zahlten sie bar an.
Arbeiten nur einen Bruchteil wert
Es wurde auch gearbeitet. Allerdings wurden bei Weitem nicht alle in der Auftragsbestätigung angeführten Leistungen erbracht, so Todor-Kostic. An den hat sich das Ehepaar gewandt, nachdem sie von der „Reinigungsfirma“ mehrmals zur Überweisung des Restbetrages von 30.000 Euro aufgefordert wurden. „Zu dem Zeitpunkt hatten unsere Mandanten bereits erhebliche Zweifel an der Angemessenheit des vereinbarten Gesamtpreises“, sagt der Anwalt. „Auch die Anzahlung von 20.000 Euro erschien angesichts des tatsächlichen Umfangs der durchgeführten Arbeiten als deutlich überhöht.“
Der Fall zeigt leider sehr deutlich, wie schwierig es für Verbraucher sein kann, einen Anbieter nachträglich ausfindig zu machen und Ansprüche durchzusetzen.
— Alexander Todor-Kostic,, Rechtsanwalt
Also wollte Todor-Kostic Kontakt mit der Firma aufnehmen. Einerseits, um für seine Mandanten die Rückzahlung von 18.000 Euro zu fordern und andererseits zu erklären, dass die ausständigen 30.000 Euro keinesfalls bezahlt werden. Vorerst vergeblich: An der angegebenen Adresse im Klagenfurter Stadtteil St. Ruprecht gab es keine Spur von der Firma. Sein Aufforderungsschreiben kam mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ zurück.
Frau mit deutschem Akzent
An der im Prospekt angegebenen Handynummer meldete sich laut Todor-Kostic eine Frau mit deutschem Akzent. Die erklärte, dass die Klagenfurter Anschrift nur eine „Postfach-Adresse“ sei und die Firma eigentlich in Deutschland ist. „Ein zugesagter Rückruf erfolgte nicht“, sagt Todor-Kostic. Mails blieben unbeantwortet.
Dafür meldet sich die Firma wenige Wochen später wieder bei Kunden – mit neuem Prospekt, neuen Angeboten und neuer Anschrift. Die war diesmal in Feldkirchen. „Mit Hilfe der Wirtschaftskammer gelang es uns, den Firmeninhaber namentlich ausfindig zu machen.“ Ein Aufforderungsschreiben wurde erfolgreich zugestellt, die mittlerweile beim Landesgericht eingebrachte Klage schaffte das erst beim zweiten Versuch.
Anwalt aus Wien meldete sich
Jetzt meldete sich plötzlich ein Anwalt aus Wien und bot die außergerichtliche Rückzahlung von 10.000 Euro an. Deutlich zu wenig, befand Todor-Kostic und bestand weiterhin auf den 18.000 Euro. Jetzt muss das Landesgericht Klagenfurt entscheiden, denn der Firmeninhaber hat den vor Gericht erwirkten Zahlungsbefehl beeinsprucht. Eine Strafanzeige dürfte folgen.
Von der kritisierten Firma war niemand für eine Stellungnahme erreichbar, Anfragen der Kleinen Zeitung blieben unbeantwortet. Es gilt die Unschuldsvermutung.