§57-Check: Pickerl ist im Preis dabei
Wer sein Gebrauchtfahrzeug im Fachhandel kauft, bekommt es selbstverständlich mit gültigem Pickerl übergeben.

Ist das gültige Pickerl beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges durch den Fachhandel eigentlich im Preis inkludiert?
Thomas Marichhofer: Ein geprüftes Gebrauchtfahrzeug gehört mit gültigem Pickerl übergeben. Das ist für unsere steirischen Fahrzeughändler selbstverständlich und gibt unseren Kundinnen und Kunden die Sicherheit, auch wirklich sorgenfrei durchzustarten.
Wie viel Sicherheit bietet die §-57a-Überprüfung, wenn man sie in einer geprüften Fachwerkstätte machen lässt?
Das Pickerl ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Es ist ein wichtiger Sicherheitscheck für Mensch, Fahrzeug und Umwelt. Wer die § 57a-Überprüfung in einer Fachwerkstätte durchführen lässt, setzt auf Kompetenz, Objektivität und höchste Qualitätsstandards.
Informationen:
Tel. (0316) 601-431
wko.at/stmk/fahrzeug





