Kärntner fand nach Riesen-Eierschwammerl riesigen Steinpilz
Martin Hebenstreit aus Friesach hat beim Pilzsuchen scheinbar ein glückliches Händchen. Nach einem außergewöhnlichen Fund im Vorjahr hatte er auch heuer wieder Glück.

„So ein großes Eierschwammerl werde ich vermutlich in meinem Leben nie mehr finden“, sagte Martin Hebenstreit nach seinem Sensationsfund im Vorjahr. Damals entdeckte er in der Nähe seines Heimatortes Friesach ein außergewöhnlich großes Eierschwammerl. Umso größer war seine Freude, als er heuer einen extrem großen Steinpilz fand.

Üblicherweise sind Steinpilze mehrere hundert Gramm schwer und haben einen Hutdurchmesser von 5 bis 15 Zentimetern, größere Exemplare sind auch mehr als einen Kilogramm schwer und haben Kappen mit einer Größe von 20 Zentimetern und mehr - so wie es bei Hebenstreit der Fall war. Sein Steinpilz hatte einen Kappendurchmesser von fast 30 Zentimetern und war 1,351 Kilogramm schwer. Rekordverdächtig ist sein Pilz allerdings nicht, wie ein Fund aus der Südoststeiermark belegt. Dort fand Leopold Boden vor Kurzem einen 1,7 Kilogramm schweren Steinpilz.

Steinpilz wird getrocknet
Oft sind so große Exemplare allerdings schon von Maden zerfressen - nicht so in Hebenstreits Fall: „Er war kerngesund.“ Damit er noch länger etwas davon hat, hat der Friesacher seinen Riesen-Steinpilz fein aufgeschnitten und getrocknet, sagt der Mittelkärntner. Dass gerade er öfter auf so große Pilze stößt, ist kein Zufall, mmerhin verbringt er als begeisterter Pilzsammler und Jäger viel Zeit im Wald. Seine besten Sammelplätze verrät er natürlich nicht, aber seinen Riesensteinpilz hat er im Bezirk St. Veit gefunden.
Wer jetzt in Kärnten noch Eierschwammerl oder Steinpilze finden will, muss sich übrigens beeilen: Denn laut der Kärntner Pilzverordnung sind diese Pilze zum Teil geschützt. Gesammelt werden dürfen sie nur im Zeitraum von 15. Juni bis 30. September. Ab kommenden Donnerstag, den 1. Oktober, beginnt für sie wieder die Schonfrist.
Kärntner Pilzverordnung
Gesammelt werden dürfen wildwachsenden Pilze, die nichtganzjährig vollkommen geschützt sind, nur zum Eigengebrauch, nur von 7 bis 18 Uhr und nur in einer Gesamtmenge von höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag. Diese Höchstmenge gilt auch für den Erwerb, Transport, die Weitergabe und den Handel.
Es dürfen nur die oberirdischen Teile (Fruchtkörper) gesammelt werden, das unterirdische Myzel muss unberührt bleiben.
Steinpilze und Eierschwammerl dürfen nur von 15. Juni bis 30. September gesammelt werden.
Quelle. Kärntner Pilzverordnung

