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Betrugsprozess: Kärntner Ärztin ist zu Rückzahlung bereit

Am ersten Prozesstag zu Betrugsvorwürfen gegen eine Ärztin im Landesgericht schlug Richterin außergerichtliche Einigung vor. 491 Patienten haben sich gemeldet.

© APA/Fohringer
Bettina Friedl
Teamleiterin Regionalredaktion Lavanttal & Völkermarkt

Jene Kärntner Ärztin, der die Staatsanwaltschaft Betrug, schweren Betrug und gewerbsmäßigen Betrug vorwirft, musste am 23. September auf die Anklagebank. Angesetzt war der erste Prozesstag im Landesgericht Klagenfurt für fünfeinhalb Stunden, doch nach eineinhalb Stunden wurde zur Durchführung einer Diversion vertagt. Die Medizinerin hat die Vorwürfe – dass sie bei 491 Patienten Leistungen verrechnet, aber nicht in dem von ihr behaupteten Ausmaß erbracht hätte – seit Beginn der Ermittlungen zurückgewiesen.

Laut Christian Ragger, Anwalt der Ärztin, sei die Diversion „kein Schuldeingeständnis, sondern nur eine Verantwortungsübernahme“. Heißt im Klartext? Die Ärztin zahlt die angeklagte Schadenssumme von knapp 21.000 Euro an die Sozialversicherungsträger, dazu eine Geldbuße von 3600 Euro sowie die Verfahrenskosten in der Höhe von 1000 Euro. „Wir haben von Anfang an eine außergerichtliche Lösung angestrebt und letztlich hat die Richterin aus wirtschaftlicher Sicht eine Diversion vorgeschlagen. Es gibt jetzt schon 9000 Seiten Akteninhalt, dazu noch 3000 Seiten der Anwälte, die die Vorwürfe entkräften, da in allen Fällen eine Leistung dahinterstand. Sei es eine Blutabnahme oder eine Harnprobe“, sagt Ragger.

„Viele Patienten verloren“

Der Anwalt ist überzeugt, dass ein Prozess die Schadenssumme nach unten korrigieren würde. „Immerhin war anfangs von einem Schaden von 200.000 Euro die Rede, jetzt sind lediglich 20.000 Euro übrig geblieben. Nach einem Verfahren wäre die Summe vermutlich noch niedriger, aber eine Verfahrensdauer von acht Monaten ist nicht zumutbar. Meine Mandantin ist seit zwei Jahren im Dauerstress, seit die ersten Anschuldigungen aufkamen und hat viele Patienten verloren. Außerdem würde ein Prozess am Ende des Tages Unsummen kosten.“ Das Wichtigste für den Anwalt beziehungsweise seine Mandantin: "Ihr wird die Konzession nicht entzogen und sie behält ihren Kassenvertrag“, so Ragger.

Ragger geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft binnen 14 Tagen Beschwerde gegen die Diversion einreichen wird – wie es im Gerichtssaal angekündigt wurde. „Sobald wir den schriftlichen Beschluss haben, werden wir entscheiden, wie wir weiter vorgehen“, erklärt Markus Kitz als Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Schiedsgericht

Offen ist in dieser Causa nach wie vor das schiedsgerichtliche Verfahren, das im Herbst stattfinden soll. „Da wird die Kassa beweisen müssen, dass meine Mandantin eine vertragliche Verletzung begangen hat“, erklärt Ragger und fügt hinzu: „Nachdem bei allen Patienten Leistungen erbracht wurden, wird sich die Kassa da schwer tun.“ Das Schiedsgericht könnte die Aufhebung des Kassenvertrags vollziehen, was ihr Anwalt beim Bundesverwaltungsgericht anfechten würde. Eine Entscheidung darüber könnte Jahre dauern – und die Ärztin weiterhin praktizieren.