Gerichtssaal statt Ordination. Eine Kärntner Ärztin muss sich am Montag am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Betrug, schweren Betrug und gewerbsmäßigen Betrug vor. Die Medizinerin hat die Vorwürfe seit Beginn der Ermittungen zurückgewiesen, für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft hat im Mai dieses Jahres Strafantrag eingebracht. Sie geht davon aus, dass die Ärztin von September 2019 bis Jänner 2025 Leistungen verrechnet, aber nicht erbracht hat. Geschädigte sollen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) sein. Der Gesamtschaden beträgt laut Anklage 20.845,51 Euro.
„Nur Blutuntersuchung“
Aufgeflogen ist der Fall im November 2024: In zwei nicht öffentlichen Facebook-Gruppen schilderten mehrere Personen ihre Erfahrungen mit der Ärztin. Eine Userin schrieb, dass sie sich bei der ÖGK für eine Vorsorgeuntersuchung anmelden wollte. Dort wurde ihr erklärt, dass das in dem Jahr nicht mehr geht, weil sie eine solche Untersuchung schon bei der Ärztin hatte. Doch diese Vorsorgeuntersuchung sei tatsächlich „nur“ eine Blutabnahme gewesen. Innerhalb kürzester Zeit meldeten sich in den Facebook-Gruppen weitere Personen und gaben ähnliche Eindrücke wieder.
Zudem gab es Vorwürfe, dass Personen, die Patienten in die Ordination begleitet haben, ihre E-Card zum „Stecken“ geben mussten. Viele Patienten sollen an Samstagen in die Praxis der Ärztin bestellt worden sein – auch für Kleinigkeiten wie Krankmeldungen.
Anwalt kritisierte Ermittler scharf
Im Laufe des Verfahrens hat Christian Ragger, der Anwalt der Ärztin, im April 2025 die Ermittler scharf kritisiert und den erhebenden Beamten unter anderem „Unerfahrenheit“ und „massive Fehler“ vorgeworfen, weil „private gesundheitliche Daten von Patienten abgefragt wurden“. Alles sei korrekt abgerechnet worden, so Ragger damals.
Wie das „Match“ ausgeht, wird sich am Montag zeigen. Die Verhandlung am Landesgericht beginnt um 8.30 Uhr und ist für rund sechs Stunden anberaumt.