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Kindesabnahme wurde zum Desaster für Kärntner Jugendamt

Behörde führt seit zwei Jahren ein Rechtsstreit gegen eine unbescholtene Frau und kassiert eine Niederlage nach der anderen. Zuletzt vom Obersten Gerichtshof.

Die Kindesabnahme stellte sich vor Gericht sehr rasch als unzulässig heraus, doch die Behörde akzeptiert das nicht (Symbolfoto)
© IMAGO/Ute Grabowsky/photothek.de
Die Kindesabnahme stellte sich vor Gericht sehr rasch als unzulässig heraus, doch die Behörde akzeptiert das nicht (Symbolfoto)
Jochen Habich
Redakteur Kärnten-Ressort

Man habe ausschließlich zum Wohl des Kindes und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Die Stellungnahme einer Kärntner Bezirkshauptmannschaft (BH) muss für die Betroffenen dieser Handlungen wie Hohn klingen. Seit mehr als zwei Jahren liefert sich die Behörde einen Rechtsstreit mit einer Mutter (43).

Begonnen hat der Fall am 23. Juni 2024: Die 43-Jährige war mit ihren Kindern (zwei Buben, ein Mädchen) schwimmen. Ein Sohn sprang ins Becken und traf versehentlich seine Schwester (damals 9). Folge: Ein blauer Fleck an der Hüfte des Mädchens, der nicht ärztlich betreut werden musste.

Mit Polizei aufgetaucht

Weil die Familie seit dem Tod des ältesten Kindes freiwillig in ambulanter psychologischer Betreuung war, informierte die Mutter die zuständige Stelle über den Vorfall. Vier Tage später standen zwei Mitarbeiter des Jugendamtes mit zwei Polizisten in der Wohnung der Familie und nahmen der völlig überraschten Mutter ihre Tochter weg. Begründung: Gefahr im Verzug (der blaue Fleck) und Verdacht auf sexuellen Missbrauch.

Die unbescholtene Frau, vertreten von Anwalt Gottfried Tazol, wehrte sich – mit Erfolg. Schon am Bezirksgericht stellte sich heraus, dass die Kindesabnahme auf einer Verwechslung beruhte: Die Einrichtung, in der das Mädchen an Nachmittagen freiwillig betreut wurde, hat eine Gefährdungsmeldung ans Jugendamt geschickt, mit dem Betreff „Vorfälle im Zusammenhang mit Gewalt und sexuellen Übergriffen“.

Missverständnis als Auslöser

Bereits am nächsten (!) Tag, nachdem sie Akt und Gefährdungsmeldung erneut durchgesehen hatte, um Fragen der Mutter zu beantworten, stellte die Sozialarbeiterin fest, „dass es doch keinen Verdacht des sexuellen Missbrauchs gebe und es sich hierbei um ein Missverständnis handle“, steht im Urteil des Bezirksgerichts. Das war im Oktober 2024.

Doch die Behördenleitung ging in Berufung, unterlag am Landesgericht Klagenfurt, berief erneut und verlor wieder. Die bislang letzte Abfuhr holte sich die BH Ende Juni dieses Jahres am Obersten Gerichtshof (OGH). Der hat ihre Beschwerde (einen außerordentlichen Revisionsrekurs) zurückgewiesen.

Warum anonym?

Die Kleine Zeitung berichtet über diesen Fall anonymisiert. Nicht um die Behörde zu schützen, sondern zum Schutz der betroffenen Mutter, Ihrer Kinder und ihrer Familie,

Eine Kindesabnahme darf nur bei „schwerwiegenden Gründen“ erfolgen. Etwa wenn „Eltern ihren elterlichen Pflichten nicht erfüllen oder diese gröblich vernachlässigen und (…) so das Wohl des Kindes gefährden”. Das ist im konkreten Fall nicht gewesen. „Nicht jede Rauferei zwischen Geschwistern, die von den Obsorgeberechtigten nicht im Vorfeld unterbunden wurde oder verhindert werden konnte, müsste zu einer Fremdunterbringung des ‚Opfers‘ führen“, so der OGH zu vorherigen Urteilen.

Nicht ordentlich ermittelt

Besonders vernichtend für die Kärntner Behörde: Sie hat nicht ordentlich ermittelt. Hätte man das getan, hätte man rasch und einfach – durch ein Telefonat mit der Betreuungseinrichtung des Mädchens – herausgefunden, dass es keinen Hinweis auf sexuellen Missbrauch gab. Zudem wurde „mit der Mutter und der Minderjährigen kein ergebnisoffenes Abklärungsgespräch geführt“, um die Vorwürfe aufzuklären. Auch hat die Behörde nicht jene eigene Sozialmitarbeiterin kontaktiert, die die Familie seit Jahren betreut, und die nie einen Hinweis auf Missbrauch festgestellt hat.

Die Behörde ist „aufgrund der bloßen Überschrift der Gefährdungsmeldung und mangelnder Aktenkenntnis“ vom Verdacht sexueller Übergriffe ausgegangen und hat der Frau ihre Tochter abgenommen. Die durfte erst drei Wochen später wieder zu ihrer Mama, nachdem das Bezirksgericht die „Gefahr-in-Verzug-Maßnahme für unzulässig erklärt hatte.

„Familie ist traumatisiert“

Der Familie hat die unzulässige Kindesabnahme und der jahrelange Rechtsstreit enorm zugesetzt, berichtet ihr Anwalt Gottfried Tazol: „Durch das Vorgehen der Behörde wird eine vom Schicksal gebeutelte Familie nochmals traumatisiert.“ Es sei schwer zu verstehen, dass die Behörde nicht bereit war ihren Fehler, den ihre Mitarbeiterin ja eingestanden hat, zuzugeben und stattdessen eine „Familie über Jahre mit Prozessen quält“, so Tazol. „Schon nach dem ersten Urteil des Bezirksgerichtes im Oktober 2024 hätte die BH die Causa beenden können. Stattdessen hat sie alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft und meinen Mandanten Leid und Schmerz zugefügt.“