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Mutter die Tochter weggenommen: Heftige Abfuhr für Jugendamt vor Gericht

Einer Kärntnerin wurde im Vorjahr ihr Kind abgenommen. Die Maßnahme war unzulässig, urteilt ein Gericht, ebenso wie der Obsorgeantrag der Behörde. Doch die BH gibt nicht auf.

Weder eine Sachverständige noch Zeugen im Prozess konnten ein Fehlverhalten der Mutter feststellen (Symbolfoto)
© Stock.adobe.com
Weder eine Sachverständige noch Zeugen im Prozess konnten ein Fehlverhalten der Mutter feststellen (Symbolfoto)
Jochen Habich
Redakteur Kärnten-Ressort