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Unzulässige Kindesabnahme durch Behörden in Kärnten eskalierte

Jugendbehörde nahm ohne Vorwarnung einer Mutter ihre Tochter ab und brachte sie in Wohngemeinschaft. Dort wurde die Neunjährige sexuell belästigt. Richter erklärte Abnahme als unzulässig.

Das Mädchen durfte nach dem Gerichtsurteil wieder zu seiner Mutter
© Eva Maria Griese (Symbolfoto)
Das Mädchen durfte nach dem Gerichtsurteil wieder zu seiner Mutter
Jochen Habich
Redakteur Kärnten-Ressort