Prüfer zerpflücken Millionen-Gagen des Judenburger Stadtwerke-Vorstandes
Landesrechnungshof prüft Stadtwerke von Judenburg, Köflach und Voitsberg und ortet positive Entwicklungen. Bei den üppigen Vorstandsgagen in Judenburg empfiehlt er eine Reduktion.
Es ist ein durchwegs positives Zeugnis, das der Landesrechnungshof nach einer routinemäßigen Prüfung der Stadtwerke Judenburg AG, Stadtwerke Köflach GmbH und Stadtwerke Voitsberg GmbH im Zeitraum 2021 bis 2024 den Gesellschaften ausstellt: Die wirtschaftliche Entwicklung stelle sich insgesamt positiv dar, die Eigenkapitalquote habe sich deutlich verbessert. Zudem sei auch die Umsatzrentabilität angestiegen.
Und doch stieß der Landesrechnungshof unter Leitung von Heinz Dobresch auf eine Kostenposition, die er nun kritisch beleuchtet. Die Personalkosten für das dreiköpfige Vorstandsorgan der Stadtwerke Judenburg AG seien enorm. Deren Bruttogehälter inklusive Sonderzahlungen, geldwerte Sachbezüge sowie projektunabhängige, über Zielvereinbarungen getroffene Prämien überstiegen im Jahr 2024 demnach sogar die Millionen-Euro-Grenze. Dies erkläre auch den im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Beteiligungsunternehmen hohen Personalaufwand, heißt es dazu im Prüfbericht.
Besonders die Entlohnung eines der Vorstandsmitglieder falle „unverhältnismäßig hoch“ aus und liege „deutlich über dem Gehalt des Landeshauptmannes“ von knapp 20.000 Euro brutto im Monat. Eine genaue Summe nennen die Prüfer in dem Bericht nicht. Recherchen der Kleinen Zeitung zufolge soll es sich aber um rund das Doppelte des Landeshauptmannbezugs handeln. Der Landesrechnungshof hält die Höhe der Personalaufwendungen im Vorstand der Stadtwerke Judenburg AG insgesamt für hinterfragenswert und drängt darauf, dass Maßnahmen zu deren Reduktion ergriffen werden.

Die Entwicklung der Strompreise bei den drei Stadtwerken entspreche hingegen der Norm vergleichbarer Energieversorgungsunternehmen, die Preisgestaltung bewege sich innerhalb marktüblicher Bandbreiten. Die Prüfer stießen auch auf keine Hinweise auf eine missbräuchliche Ausnutzung der „Strompreisbremse“. Den Kunden werde ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern geliefert, der gesetzlichen Verpflichtung zur Stromkennzeichnung werde Genüge getan.
