5,8 Milliarden - das sind mehr als zwei Drittel des Betrages, den die Finanzmarktaufsicht den Gläubigern bis zum Ende des Verfahrens zugestanden hat, teilte die Heta am Freitag mit. Größter Nutznießer der Auszahlung ist die Republik Österreich. Strittige Forderungen werden auf einem Sonderkonto hinterlegt.