Was sich im Zuge der Verhandlungen am steirischen Landesverwaltungsgericht bereits abgezeichnet hatte, liegt nun schwarz auf weiß als Gerichtsentscheidung vor: Mehrere jener Flüchtlinge, denen im Februar im Trubel des allgemeinen Ansturms in Spielfeld die Einreise nach Österreich verweigert wurde, wurden laut Richterspruch zu Unrecht nach Slowenien zurückgewiesen. Vorerst sieben Erwachsene und fünf Kinder dürfen nun doch in Österreich Asyl beantragen. Eine Asylberechtigung ist damit freilich nicht verbunden; darüber muss, wie bei allen Asylwerbern, im ordentlichen Verfahren entschieden werden.