Ab Anfang Juli können Anträge für den Handwerkerbonus bei den Bausparkassen eingereicht werden. Die Auszahlung der Förderung richtet sich nach der Reihenfolge der Einreichungen. Für 2016 wurden von der österreichische Bundesregierung bis zu 20 Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung gestellt. Am Donnerstag hat nach dem Nationalrat auch der Bundesrat grünes Licht für den Handwerkerbonus gegeben.

"Neu ist, dass Handwerkerrechnungen nicht nur überwiesen, sondern nunmehr auch in bar bezahlt werden können", so die Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Renate Scheichelbauer-Schuster, am Donnerstag in einer Aussendung.

Privatpersonen können sich für Wohnraumrenovierungen Geld zurückholen, wenn die Arbeiten von einem Handwerker durchgeführt werden. Sie erhalten 20 Prozent des Rechnungsbetrags, aber maximal 600 Euro jährlich pro Wohnobjekt. Damit werden Arbeitsleistungen von 200 Euro bis höchstens 3.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Nicht subventioniert werden unter anderem Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neuschaffung und Erweiterung von Wohnraum oder Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnobjekts.