Mit der Änderung des Niederösterreichischen Bestattungsgesetzes ist es möglich, die letzte Ruhestätte im Schatten eines Baumes, auf einer Blumenwiese oder in den Tiefen der Donau zu finden. Nach einer Feuerbestattung können die Urnen künftig auch auf Friedwäldern beigesetzt werden.

Wasserbestattung bald erlaubt

„Es war ein Wunsch vieler, eine Naturbestattung in der Verwandtschaft selbst durchführen lassen zu können“, sagte der zuständige Landesrat Maurice Androsch (SPÖ). Der Hauptgrund: Mehrere Generationen einer Familie leben heute nicht mehr unter einem Dach und können sich daher nicht immer um die oft aufwändige Grabpflege kümmern. Außerdem würden die Menschen immer mehr Wert auf eine individuelle Bestattung legen und das sei auf herkömmlichen Friedhöfen oft schwer möglich. „Auf der anderen Seite ist dieser Wunsch häufig von Gemeinden an uns herangetragen worden, die immer mehr in dieses Thema einsteigen wollen.“

„Naturfriedhöfe“

Diese „Naturfriedhöfe“ können von Gemeinden und gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften betrieben werden. Auch Wasserbestattungen biologisch abbaubarer Urnen werden demnächst in Niederösterreich gesetzlich erlaubt sein, bisher handelte es sich hierbei um einen Graubereich. Das Beisetzen der Urne im eigenen Garten ist gestattet, nicht jedoch das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen. Die Änderungen im Bestattungsgesetz werden voraussichtlich im Mai dem Landtag vorgelegt.

Auch die Gemeinde Anif im Salzburger Flachgau legte schon 2012 einen Friedhof für Naturbestattungen an. Bürgermeister Hans Krüger betont: „Unsere Naturbestattungsanlage kostet 30.000 Euro und hier können rund 100 Menschen beerdigt werden. Ein herkömmliches Urnengrab für 50 Menschen kostet hingegen etwa 200.000 Euro - das ist schon ein großer Unterschied.“