Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) will die Arbeitslosigkeit bekämpfen, indem vor allem in Bereichen mit hohem Arbeitskräftemangel wie dem Tourismus konsequenter vermittelt wird. Arbeitslose, die zumutbare Jobs nicht annehmen, sollen nun wieder stärker durch Sanktionen beim Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe "motiviert" werden, kündigt Kocher an. Aber nicht anhand neuer Spielregeln, sondern durch das Umsetzen bereits bestehender Maßnahmen. In der Coronaphase sei man nachsichtiger gewesen, sagte Kocher in der "ZiB 2" am Sonntag, das soll sich nun ändern.

Die Lage am Arbeitsmarkt habe sich in den letzten Wochen überraschend schnell entspannt, so Kocher, auch wenn noch viele Menschen in Kurzarbeit seien. Nun müsse man aus der Kurzarbeit "konjunkturgerecht aussteigen" und wieder Arbeitskräfte für die Bereiche finden, in denen es bereits Knappheit gebe - etwa in der Gastronomie, in den Beherbergungsbetrieben, aber auch in der Industrie.

Langzeitarbeitslosigkeit

Nach Krisen und Rezessionen steige die Langzeitarbeitslosigkeit besonders stark, und es sei besonders schwierig, diese Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. "Unser Ziel ist es, bis Ende nächsten Jahres die Langzeitarbeitslosigkeit im Bestand auf das Niveau von vor der Krise zu bringen." Dafür werde es im Rahmen der Aktion "Sprungbrett", wie bereits bekannt, zusätzlich 300 Millionen Euro geben. In der Steiermark etwa sollen bis Ende 2022 knapp 5000 Langzeitarbeitslose zurück ins Berufsleben „springen“

Die Gewerkschaft fordert, bei öffentlichen Ausschreibungen jene Firmen zu bevorzugen, die Langzeitarbeitslose beschäftigen und Frauen besonders fördern - das sei aber auch rechtlich nicht einfach, weil große Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssten, sagte Kocher. In der Gastronomie und Beherbergung hätten viele Unternehmen Schwierigkeiten, Arbeitskräfte zu finden. Das liege auch daran, dass sich Saisonarbeitskräfte in der Krise anders orientiert hätten.

"Wir haben entschieden, dass wir dem AMS morgen Montag eine neue Zielvorgabe geben", sagte Kocher. Die Vermittlung sei ganz wichtig und auch die Verbindlichkeit der Vermittlung müsse über Sanktionen sichergestellt werden, "wenn gegen die bestehenden Zumutbarkeitsbestimmungen verstoßen wird". In der Coronaphase sei man nachsichtiger gewesen.

Zuverdienst befristen

Die Forderung der Wirtschaftskammer, den Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit zu befristen, sei "eine Möglichkeit, die man sich anschauen kann", sagte der Minister und kündigte eine größere Reform an. Auch ein degressives Modell des Arbeitslosengeldes werde in Erwägung gezogen. Dabei gehe es darum, am Anfang der Arbeitslosigkeit die Absicherung des Einkommens zu verbessern.

2020 habe es trotz der Krise einen Missbrauch von AMS-Leistungen in Millionenhöhe gegeben, erklärte Kocher in einer Mitteilung. Obwohl das AMS im März 2020 seine Kontrolltätigkeiten aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation vorübergehend ausgesetzt habe, hätten die aufgrund von Missbrauch verhängten Sanktionen im vergangenen Jahr 66 Mio. Euro betragen. Verhängt wurden die Sanktionen wegen "Arbeits- und Schulungsverweigerungen, dem Versäumnis von Kontrollterminen, selbstverschuldeten Kündigungen oder Selbstkündigungen".

"Das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe können bei der Verweigerung einer zumutbaren Arbeit sechs Wochen, im Wiederholungsfall 8 Wochen gestrichen werden", stellt das Arbeitsministerium den Arbeitslosen die Rute ins Fenster.