Die aus den neun Gebietskrankenkassen entstehende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) will am 1. Jänner mit harmonisierten Leistungen für die Versicherten starten. Im Überleitungsausschuss am Dienstag, bei dem auch die Krankenordnung mit der Wirtschaftsforderung nach Verschärfungen bei Krankenständen auf der Tagesordnung steht, sollen Satzungen mit einheitlichen Leistungen beschlossen werden.

Davon abgesehen ändert sich für die Versicherten praktisch nichts - für den Wechsel von ihrer GKK zur ÖGK müssen sie nichts tun. Auch die E-Card bleibt gültig und wird deshalb nicht ausgetauscht. Alle Servicestellen der Gebietskrankenkassen bleiben erhalten, sie bekommen nur neue Logos und einen neuen Namen: "Mein Gesundheitszentrum" mit dem Zusatz der jeweiligen Stadt oder Gemeinde soll die Versicherten künftig persönlich betreuen. Abzuwarten bleibt allerdings noch, wie der Verfassungsgerichtshof über die zahlreichen Beschwerden gegen die Sozialversicherungsreform entscheidet.

Welche Leistung wofür

Für den Beschluss neuer Satzungen hätte die ÖGK laut Gesetz bis Ende nächsten Jahres Zeit gehabt, nun sollen sie schon im Überleitungsausschuss am Dienstag beschlossen werden und zu Jahresbeginn in Kraft treten. In den Satzungen, die nun in der ÖGK für ganz Österreich vereinheitlicht werden sollen, ist u.a. festgeschrieben, welche Leistungen wofür gewährt werden. Wie die APA aus der ÖGK erfahren hat, sollen zahlreiche Leistungen, die bisher noch nicht harmonisiert waren, nun nach oben vereinheitlicht werden. Die Kosten dafür sollen insgesamt an die 20 Millionen Euro betragen.

Keine Selbstbehalte bei Transporten

Konkret sollen damit in ganz Österreich für Krankentransporte keine Selbstbehalte mehr verrechnet werden. Solche gibt es derzeit noch in mehreren Bundesländern. Für die Auszahlung des Krankengeldes ist eine einheitliche Höchstdauer bis zu 78 Wochen vorgesehen. Bisher waren in sieben GKKs nur 52 Wochen Maximalbezugsdauer vorgesehen. Der Maximalbetrag für Heilbehelfe und Hilfsmittel wird einheitlich auf 1.342 Euro und für Rollstühle, Prothesen u.ä. auf 3.580 Euro angehoben. Gänzlich abgeschafft wird der Eigenkostenanteil bei orthopädischen Maßschuhen für Kinder, für Erwachsene ist eine Senkung des Selbstbehalts vorgesehen. Verbesserungen sind auch im Bereich Zahnersatz, Kieferorthopädie und Zahnbehandlung geplant.

CT- und MRT-Bewilligungen

Bei der Krankenordnung geht es nicht nur um die Krankenstände sondern auch darum, dass die Bewilligungen für CT- und MRT-Untersuchungen für zwei Jahre ausgesetzt werden sollen. Danach soll eine Evaluierung stattfinden. Außerdem soll die Bürokratie für die Vertragspartner erleichtert werden. So sollen Bandagisten, Optiker und Hörgeräte-Akustiker künftig auch dann direkt mit ihrer Landesstelle abrechnen können, wenn der Versicherte aus einem anderen Bundesland kommt.