In der Finanzmarktaufsicht (FMA) sieht man die Gefahr, dass ein Gerichtsurteil gegen die Heta unmittelbar in einen Konkurs führen kann, keinesfalls gebannt. Vielmehr: "Das größte Risiko ist, dass wir durch irgend eine Gerichtsentscheidung nicht mehr gewährleisten können, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden. Das ist das Risiko, vor dem wir uns am meisten fürchten."

Das sagten die FMA-Vorstände Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl am Montagabend vor Journalisten. Denn so ein Fall führte unweigerlich in den Konkurs.

Und der hätte weitreichende Folgen: Unter anderem könnte im Fall einer Pleite der Mitte des Vorjahrs erfolgte Verkauf der einstigen Hypo-Alpe-Adria-Balkanbanken an Advent/EBRD hinfällig werden.

Eine solche Gefahr war erst Mitte März fürs erste abgewendet worden. Da hatte - einem Wunsch auf Aufschub entsprechend - eine Frankfurter Richterin einen Prozess der Ex-Hypo-Real-Estate FMS auf den 9. Juni vertagt.

FMA will Verfahren vor EuGH

Die deutschen Kläger stellen in Zweifel, dass das Heta-Zahlungsmoratorium in Deutschland gilt. Sollten die Kläger recht bekommen und einen Vollstreckungstitel erstreiten, fürchten FMA und Heta einen Dominoeffekt: Hat einmal ein Gläubiger Zugriff auf Geld aus der Masse, sei die Gefahr sehr groß, dass in der Folge Insolvenz ausgelöst werde, so Kumpfmüller. Die Behörde müsse dann wohl Konkurs für die Heta anmelden.

Die FMA will größtmögliche Rechtssicherheit. Es wurde daher beantragt, das Verfahren von Frankfurt an den EuGH weiterzureichen. Es spräche sehr viel dafür, wenn man sofort an den Europäischen Gerichtshof gehe, sagte FMA-Vorstand Ettl, "statt zahllose Prozesse zu führen, die am Ende des Tages ohnehin dort landen". Für alle wäre günstig, würde der EuGH "möglichst rasch" befasst.

In einer Pleite bekämen die Gläubiger weit weniger heraus als bei der jetzt vorangetriebenen Abwicklung mit dem Schuldenschnitt. Bekräftigt wurde heute, dass die Kärntner Landeshaftungen für die Heta-Anleihen durch den Haircut nicht berührt worden seien. "Dass unser Schnitt die Haftungen nicht schneidet, das haben wir festgestellt", betonte die FMA mit Blick auf ihren Bescheid vom Sonntag.

"Prozesse kosten extrem viel Geld"

Fest steht auch, dass die Heta nur einen Teil ihrer Schulden zahlen kann und tatsächlich Haftungen schlagend würden. Ob, wann und in welcher Höhe, das werden Gerichte klären.

Auf jeden Fall würden sich auch die FMA-Chefs wünschen, dass Kärnten mit seinen Gläubigern im Haftungsstreit zu einem außergerichtlichen Vergleich kommt. "Allein schon deshalb, weil Prozesse extrem viel Geld kosten."

Zwischen Gläubigern und Vertretern Kärntens haben Gespräche schon begonnen, informell wird dies von informierter Seite auch dem Finanzministerium nachgesagt. Morgen Dienstag treffen Anwälte und Finanzberater der internationalen Anleiheinvestoren mit Vertretern Kärntens in London zusammen.