Vor etwa drei Monaten brach ich mir beim Armdrücken den Oberarmknochen und musste operiert werden. Daraufhin verbrachte ich zwei Wochen im Unfallkrankenhaus und bin bis heute noch körperlich eingeschränkt“, berichtete unser Leser. Und zum Unfallhergang: Nach dem Training im Fitnesscenter sei zufällig ein Freund anwesend gewesen: „Ich fühlte mich stark und forderte ihn spaßhalber zum Armdrücken auf!“ Er habe sein ganzes Gewicht auf den Arm verlagert „und plötzlich knackste es unvorhersehbar“, berichtet der Student. Als er das Geschehen der Unfallversicherung vortrug, wurde eine Zahlung abgelehnt. Ein Unfall im Sinne der Bedingungen sei ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper einwirke und unfreiwillig eine Schädigung nach sich ziehe, hieß es. „Das Armdrücken und die erfolgte Bewegung waren vorhersehbar. Wir lehnen eine Leistung mangels Unfallereignis ab!“, teilte die Versicherung mit.

Falsche Interpretation

„Diese Interpretation der Versicherungsbedingungen ist falsch. Die darin geforderte Unfreiwilligkeit bezieht sich nicht auf die von Ihrem Leser ausgeführte Tätigkeit, wie die Versicherung schreibt, sondern auf das Erleiden der Gesundheitsschädigung“, erklärt der Versicherungsfachmann Reinhard Jesenitschnig. Von Unfreiwilligkeit könne man nur dort nicht sprechen, wo von vorneherein mit höchster Wahrscheinlichkeit der Eintritt von Verletzungen zu erwarten sei und dies bewusst in Kauf genommen werde. „Das ist beim Armdrücken aber nicht der Fall. Armdrücken ist in privaten Kreisen ein beliebtes Spiel des Kräftemessens unter Freunden. Dabei können zwar gelegentlich Verletzungen auftreten, wie im vorliegenden Fall, aber niemand rechnet damit“, führt Jesenitschnig weiter aus. Armdrücken sei auch kein Sport, bei dem von vorneherein mit hoher Wahrscheinlichkeit Verletzungen zu erwarten wären, wie es etwa bei kampfmäßiger Ausübung des Boxsportes der Fall sei, wo Verletzungen in Kauf genommen würden.

Ad absurdum geführt

„Würde man das beim Armdrücken bejahen, würde jeder extremere Bergwanderer bewusst das Ausrutschen und Abstürzen, jeder Lenker eines Kfz bewusst das Risiko eines Verkehrsunfalles mit Verletzungsfolgen in Kauf nehmen – und die Unfallversicherung wäre ad absurdum geführt“, meint der Experte. „Es konnte für mich eine kulante Lösung erwirkt werden. Ich habe die Hälfte der Versicherungssumme bereits auf mein Konto überwiesen bekommen“, berichtete uns schließlich ein erfreuter Leser.