Ich bin Schüler in einer Musikschule und erfülle alle Bedingungen für ein „Top-Ticket“; warum wird mir diese verbilligte Jahreskarte trotzdem verwehrt?

ANTWORT: Gerd Fruhwirt vom Verkehrsverbund Steiermark erklärt: In unseren Tarifbestimmungen ist festgehalten, dass der Begriff „Schüler“ und die damit verbundenen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) geregelt sind. In ihrem Fall ist § 30a Abs.1. FLAG, worin die berechtigten Schulen beschrieben werden, relevant. Eine nähere Ausführung dieses Paragrafen ist in einem Kommentar zum Familienlastenausgleichsgesetz zu finden, in dem ausdrücklich festgehalten ist, dass Musikschulen - unabhängig davon, ob diese mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet sind oder nicht - keine Schulen im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes bzw. unserer Tarifbestimmungen sind, da „weder allgemeine Kenntnisse vermittelt werden noch ein umfassendes erzieherisches Ziel angestrebt wird“. Eine rechtsverbindliche Auskunft in Bezug auf das Familienlastenausgleichsgesetz bzw. über die Frage, ob unsere Tarifbestimmungen mit dem Familienlastenausgleichsgesetz übereinstimmen, erhalten Sie beim für Sie zuständigen Finanzamt.