1. Was hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden?
Der Gerichtshof sagt fünf Jahre nach Beginn des VW-Skandals, dass Autohersteller keine Abschalteinrichtung einbauen dürfen, die „systematisch“ Abgaswerte bei Zulassungstests schönt. Versehen mit der entscheidenden Ergänzung, dass auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors eine solche Software nicht rechtfertigen könne.