Der erste Befragungstag im Untersuchungsausschuss zur Commerzialbank Mattersburg (Cb) hat am Donnerstagvormittag ohne Ex-Bankchef Martin Pucher begonnen. Er habe sich aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt, teilte Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) mit. Befragt werden am Vormittag in einer vertraulichen Sitzung zunächst zwei Whistleblower. Am Nachmittag sind dann Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits geladen.

Pucher habe sich am Mittwochabend durch seinen Rechtsanwalt mit einem Attest entschuldigen lassen, sagte Dunst. Um der aktuellen Situation und der Coronakrise Rechnung zu tragen, finde der Ausschuss unter verstärkten Sicherheitsbestimmungen statt.

Pucher wird noch einmal geladen

ÖVP-Klubobmann Markus Ulram bedauerte vor dem Beginn der Sitzung, dass Pucher nicht kommen werde. Er solle nachgeladen werden, weil er "wird an der Aufklärung teilhaben müssen", sagte Ulram. Die ÖVP gehe aber dennoch davon aus, am ersten Befragungstag "Antworten auf unsere Fragen zu bekommen".

Von den Whistleblowern erwarte man sich Erkenntnisse über das Innenleben der Commerzialbank und Aufschluss darüber, weshalb trotz Hinweisen die Bank 13 Jahre nicht geprüft worden sei, so SPÖ-Fraktionssprecher Roland Fürst. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) solle beantworten, warum die Akten vom Bund nicht geliefert worden seien. Er ortete deshalb einen "massiven Vertrauensverlust".

Was die Finanzprokuratur sagt

In der Frage der Aktenlieferung hatte die Finanzprokuratur Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) einen Brief geschrieben. Darin wurde der Ausschussvorsitzenden mitgeteilt, dass die angesprochenen Bundesorgane zum Untersuchungsgegenstand betreffend die spezifischen Vollzugsbereiche burgenländischer Landesorgane "keine Akten oder Unterlagen geführt" hätten, sodass "die begehrten Beweismittel faktisch nicht vorgelegt und die erhofften Auskünfte nicht erteilt werden können". Weiters lägen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Und schließlich wurde darauf hingewiesen, dass die Vorlage von Akten und Unterlagen, die Bestandteil der strafrechtlichen Untersuchung seien, "diese Untersuchungen gefährden" würde.