Die Liste Pilz wirft der Regierung vor, die Arbeitsmarktrücklage des AMS ausräumen zu wollen, um das Geld ins allgemeine Bundesbudget fließen zu lassen. "Es besteht die große Befürchtung, dass bis zum Jahr 2023 über 1,4 Milliarden Euro einfach ins Bundesbudget abgezogen werden", sagte die Abgeordnete Daniela Holzinger von der Liste Pilz zur APA.

In einem internen Papier ("Ausblick für 2019") nimmt das AMS ein Best-case- und ein Worst-case-Szenario im Hinblick auf das für kommendes Jahr zur Verfügung stehende Förderbudget an. Demnach wird im besten Fall ein Förderbudget von 1,251 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, im schlechtesten Fall nur 1,051 Milliarden Euro - gegenüber 1,406 Milliarden Euro im laufenden Jahr.

AMS-Budget noch ausständig

"Das ist in meinen Augen eine große Frechheit, weil sich diese Arbeitsmarktrücklage zum überwiegenden Teil aus Versichertenbeiträgen speist", sagte Holzinger. "Der Plan ist, dass diese Arbeitsmarktrücklagen für Pensionszahlungen hergenommen werden müssten, und das würde sich dann der Bund im Bundesbudget sparen, um die schwarze Null zu erreichen."

Darüber hinaus habe die zuständige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) bisher noch kein AMS-Budget vorgelegt. Das habe zur Folge, dass das AMS laufende Projekte noch nicht wieder beauftragen und keine Ausschreibungen für Kurse oder Projekte für 2019 machen könne.

Vom AMS wird bestätigt, dass man bis dato keine verbindlichen Budgetzahlen seitens des Sozialministeriums habe. Das AMS-Management habe daher "aus kaufmännischer Vorsicht" die AMS-Bundesländer angewiesen, vorerst beim Eingehen von neuen Verpflichtungen mit Auswirkungen für das Jahr 2019 "besonders vorsichtig und finanziell zurückhaltend zu sein". Man hoffe auf eine baldige Entscheidung durch das Finanz- und das Sozialministerium.

AMS rechnet mit Mittelkürzungen

Das AMS rechnet für 2019 jedenfalls mit Mittelkürzungen - wie stark diese ausfallen werden, hänge davon ab, ob und in welcher Höhe weiterhin Mittel aus der Arbeitsmarktrücklage für AMS-Förderungen verwendet werden dürfen. Die Arbeitsmarktrücklage ist ein Topf, der per Gesetz aus Mitteln der Auflösungsabgabe (die Betriebe bei der Beendigung bestimmter Arbeitsverhältnisse zahlen müssen, Anm.), aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Ältere sowie aus Strafen der Ausländerbeschäftigung gespeist und per Gesetz und im Auftrag des Arbeits- und Sozialministeriums bisher für die Arbeitsmarktförderung verwendet wird.