Die Überführung von 3300 Bank-Austria-Mitarbeitern aus dem bankeigenen Pensionstopf ins staatliche Pensionssystem soll der UniCredit-Tochter teurer kommen, als gedacht. Denn heute ist nach Vorlage von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) im Ministerrat eine Novelle des ASVG-Gesetzes auf den Weg geschickt worden.

Demnach muss die Bank Austria 22,8 Prozent und nicht nur 7 Prozent vom Letztgehalt, gerechnet über alle Beitragsmonate, als "Mitgift" zahlen. Heuer beliefe sich die Summe insgesamt auf errechnete 728,7 Millionen Euro, 2017 kämen noch einmal 40 Millionen Euro dazu. Eine Ausnahme für die Bank Austria aus dem Jahr 1957 wird durch einen Zusatzparagrafen beendet.

Stöger sieht in der Novelle die Herstellung einer Gleichbehandlung und auch einer Rechtssicherheit. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) sprach im Foyer nach dem Ministerrat wie zuvor auch sein Parteikollege Stöger davon, dass die Bank Austria nun den selben Beitragssatz wie alle anderen auch zahlen müsse. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sprach sich für eine rasche Klärung der Causa aus.

In den nächsten Wochen im Nationalrat

Das Gesetz soll laut einem Stöger-Sprecher in den nächsten Wochen durch den Nationalrat. Dann will man das Gesetz von der EU-Kommission im Sinne der Rechtssicherheit notifizieren lassen. Im Vorfeld waren ja kritische Experten-Stimmen laut geworden, wonach es sich um "Anlassgesetzgebung" handeln könnte.

Die Bank Austria wollte die Vorgänge vorerst nicht kommentieren. "Sobald das Gesetz tatsächlich beschlossen wurde, werden wir es prüfen und über unsere Handlungsoptionen entscheiden", hieß es gegenüber der APA.

Die Freiheitlichen kritisierten die Novelle als "Gesetzesmurks". Es handle sich um "eine 'Auftragsarbeit' für den Verfassungsgerichtshof", so die freiheitliche Abgeordnete zum Nationalrat, Dagmar Berlakowitsch-Jenewein. Die Sache werde spätestens im Herbst das Höchstgericht beschäftigen. Die FPÖ-Politikerin verweist darauf, dass das Gesetz rückwirkend in Kraft tritt (1. März bzw. 1. Februar, Anm.) und eine 18-Monate-Zahlfrist für die Pensionsversicherungsbeiträge enthält. Dies habe zum Zweck, "dass die AVZ und die Stadt Wien als Haftungsträger weiterhin ihr Ziel, mit lediglich sieben Prozent Überweisungsbeitrag die Sparkassenbeamten der Bank Austria ins ASVG zu hieven, erreichen".

Die AVZ steht der Gemeinde Wien nahe und ist eine Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten von Namensaktien der Bank Austria.

Kritik von NEOS und FPÖ

Die Grünen zeigten sich in Person ihrer Sozialsprecherin Judith Schwentner hingegen "durchaus zufrieden mit der Stoßrichtung der Gesetzesvorlage". Für ihre Fraktion sei es "wichtig, dass alle Beiträge so entrichtet werden, als ob diese Menschen immer schon im ASVG versichert gewesen wären".

Die NEOS kritisierten, dass die Gebietskrankenkasse (GKK) die dort per 1. März angemeldeten 3300 Bank-Austria-Leute nur mit Vorbehalt angenommen habe. Wenn es laut Stöger keine Rechtsgrundlage gebe, dann müsse die GKK handeln. "Die UniCredit kann in weiterer Folge gegen den Bescheid der GKK den Rechtsweg beschreiten", so NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker, der das nachträgliche Gesetz prinzipiell "für unvereinbar mit dem Rechtsstaat" hält.

Der FPÖ-Bundesratspolitiker Hans-Jörg Jenewein sah indes heute in der Causa auch eine "Nagelprobe für die ÖVP" kommen. Im Bundesrat tagt noch der Sozialausschuss, wo die Änderung des Paragrafen 311 ASVG aus 1956 auf der Tagesordnung steht. Dort werde sich zeigen, "ob die ÖVP beim Spiel der SPÖ, der Gewerkschaft und der Gemeinde Wien mitspielt".