Steirisches Kürbiskernöl, Gailtaler Speck oder Feta – über 1512 landwirtschaftliche Produkte genießen in der EU besonderen Schutz. Diese geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) bzw. geografischen Ursprungsbezeichnungen (g.U.) könnten der Sargnagel für das EU-USA-Abkommen TTIP werden. Sie sind Thema in der zwölften Verhandlungsrunde, die diese Woche fortgesetzt wurde. Die Ansichten zu den Schutzmarken könnten nicht unterschiedlicher sein.

Für den US-Handelsbeauftragten und TTIP-Chefverhandler Bryant Trick stellen sie „ein Problem beim Marktzugang in Europa dar“. Sprich: US-Hersteller wollen ihre gleichlautenden Produkte in Europa verkaufen. Im Nationalrat begründet er die Position: „Es ist in den USA schwer verständlich, dass gleiche Rezepturen nicht unter gleichen Namen verkauft werden dürfen.“ Doch in dieser Frage werden die EU-Verhandler hart bleiben müssen. Zu Beginn der TTIP-Gespräche stand nur ein Schutz für eine Auswahl der Herkunftsbestimmungen zur Debatte. Doch das EU-Parlament hat eine deutliche Linie gezogen. Am 8. Juli 2015 verabschiedete es eine Resolution, in der eine uneingeschränkte Anerkennung aller Schutzmarken gefordert wird.

Bedeutender Wirtschaftsfaktor

Der Punkt ist für EU-Abgeordnete Elisabeth Köstinger (ÖVP) nicht verhandelbar. „Österreichische Produkte sind noch nicht betroffen. Aber es gibt zum Beispiel eine US-Firma, die Rohschinken als Parmaschinken verkauft. Für die Region in Italien ist dieser Schutz ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.“ Diese Marken in TTIP zu schützen, sei von hoher Bedeutung. Die Produkte könnten nicht mehr in den USA kopiert werden, die Hersteller könnten damit nicht nach Europa. „Es gibt keine Zustimmung für US-Parmesan oder US-Feta.“ Auch Minister Andrä Rupprechter vertritt diesen Standpunkt. Ohne eine Übernahme der Schutzangaben werde er TTIP ablehnen.

ROMAN VILGUT