Trotz Skepsis von Ländern wie Deutschland und Österreich hat die EU-Kommission eine europäische Einlagensicherung vorgeschlagen. Nach dem am Dienstag vorgelegten Plan der Brüsseler Behörde soll bis 2024 sukzessive ein vollumfängliches Europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) stehen, das Spareinlagen bis 100.000 Euro schützt.

Ausnahmen für Sparkassen und Genossenschaftsbanken, über die im Vorfeld spekuliert worden war, sind nicht enthalten. Diese Banken haben eigene Sicherungssysteme und verlangten bisher eine Sonderregelung. Allerdings sollen die Beiträge der Banken nach dem Vorschlag der EU-Kommission risikogewichtet sein. Banken mit höheren Risiken müssen von Anfang an höhere Beiträge zahlen als risikoärmere Banken, was sich mit der schrittweisen Einführung des EDIS verstärken soll, erklärte die Kommission. Die EU-Einlagensicherung soll für Euro-Länder verpflichtend sein, aber allen EU-Staaten offen stehen.

Keine zusätzlichen Kosten

Die EU-Kommission will den deutschen Bedenken auch dadurch entgegnen, dass nur jene Länder Zugang zum europäischen Topf erhalten, die ihre eigenen Sicherungssysteme zur Absicherung von Sparguthaben bis 100.000 Euro voll nach den EU-Vorgaben eingerichtet haben. Die EU-Einlagensicherung würde "nur dann zur Verfügung stehen, wenn zuvor die gemeinsam vereinbarten Regeln zur Gänze umgesetzt wurden", sagte der für den Euro zuständige EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis. 14 EU-Staaten haben die EU-Vorgaben bisher nicht erfüllt. Dabei handelt es sich um Belgien, Estland, Irland, Griechenland, Italien, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Rumänien, Slowenien und Schweden.

Dem Bankensektor sollen insgesamt keine zusätzlichen Kosten entstehen, betonte die Kommission. Der Beitrag der Banken zum EDIS könnte demnach von deren Beiträgen zum nationalen Einlagensicherungssystem abgezweigt werden.

Der Aufbau einer europäischen Einlagensicherung soll 2017 mit einem für drei Jahre angelegten "Rückversicherungssystem" beginnen. In dieser Phase könnten die nationalen Einlagensicherungssysteme EDIS nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie zuvor alle eigenen Mittel ausgeschöpft haben.

System der "Mitversicherung"

Ab 2020 soll ein System der "Mitversicherung" aufgebaut werden, das schrittweise erweitert wird. In dieser Phase könnte ein nationales Einlagensicherungssystem schon auf den EU-Topf zugreifen, bevor es ausgeschöpft ist. Der vom EDIS übernommene Anteil würde zunächst auf 20 Prozent angesetzt, er soll über vier Jahre schrittweise um 20 Prozentpunkte erhöht werden. Mit einem europäischen Anteil von 100 Prozent soll 2024 in der dritten Phase ein voller europäischer Einlagensicherungsschutz durch EDIS gegeben sein. 2024 soll auch der 55 Mrd. Euro schwere Einheitliche Banken-Abwicklungsmechanismus der EU vollständig greifen. Für EDIS wird ein Volumen von 43 Mrd. Euro erwartet.

Die EU-Kommission nennt in einer eigenen Mitteilung auch Maßnahmen zur Verringerung der Risiken für künftige Vorschläge, die sicherstellen sollen, dass die Risikopositionen der Banken in Anleihen einzelner Staaten angemessen verteilt werden. So gilt etwa der hohe Anteil griechischer Staatsanleihen, den griechische Banken halten, als Risiko.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat sich am Montag "skeptisch" über kolportierte Vorschläge der EU-Kommission für eine gemeinsame europäische Einlagensicherung gezeigt. Am Rande der Eurogruppe in Brüssel sagte Schelling, er warte noch auf den Plan der Brüsseler Behörde, "aber ich bin eher skeptisch".