Die Regierung will die Einlagensicherung der Sparer neu regeln: Zwar sollen auch künftig Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger und pro Bank gesichert sein. Allerdings müssen die Banken selbst dafür aufkommen. Der Bund zieht sich hier vollständig zurück. Das geht aus dem aktuellen Vortrag an den Ministerrat hervor. Für Summen ab 50.000 Euro gibt es derzeit noch öffentliche Mittel.

Die Sparer sollen ihr Geld zudem früher bekommen. Bis 2024 soll die Auszahlungsfrist dem Regierungsvorschlag zufolge von derzeit höchstens 30 Arbeitstagen schrittweise auf maximal 7 Arbeitstage deutlich verkürzt werden. Für die Auszahlung soll der Einleger künftig keinen Antrag mehr stellen müssen.

Alle Kreditinstitute, die Einlagen entgegennehmen, müssen einer Sicherungseinrichtung angehören. Ab 1. Jänner 2019 soll eine bei der Wirtschaftskammer eingerichtete "einheitliche Sicherungseinrichtung" für die Entschädigung der Einleger und Anleger bei heimischen Kreditinstituten im Sicherungsfall zuständig sein. Zusätzlich können sogenannte "Institutsbezogene Sicherungssysteme" (IPS) von der Finanzmarktaufsicht (FMA) als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anerkannt werden, heißt es in dem Vortrag an den Ministerrat weiters. Im Übergangszeitraum werde die bisherige Organisationsstruktur der Sicherungseinrichtungen auf Fachverbandsebene beibehalten.

Derzeit ist die Einlagensicherung im Bankwesengesetz (§ 93 BWG) geregelt. Die Regierung strebt ein eigenes Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten an, um eine entsprechenden EU-Richtlinie umzusetzen.