Die Kleine Zeitung hatte ihn einst als „Wanderer mit goldenem Rucksack“ tituliert. Zumindest als Tagesgast muss der frühere Hypo-Kurzzeitchef Franz Pinkl jetzt bald wieder nach Kärnten zurückkehren. Gegen ihn, seinen Ex-Stellvertreter Andras Dörhöfer und drei weitere Ex-Bankmanager wurde am Landesgericht Klagenfurt ein Strafantrag eingebracht. „Es geht um Vergehen nach Paragraph 251 des Aktiengesetzes“, heißt es von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Richter Dietmar Wassertheurer soll den Prozess führen, noch ist die Hauptverhandlung nicht ausgeschrieben.

Keine Informationen für Aufsichtsrat

Was wird Pinkl vorgeworfen? Er soll im Dezember 2009, wenige Tage vor der Notverstaatlichung der Hypo, einen Sonderbericht und wichtige Informationen nicht an den Aufsichtsrat der Bank weitergegeben habe. Dabei soll es etwa darum gegangen sein, dass die BayernLB als damaliger Mehrheitseigentümer der Hypo im November 2009 rund 500 Millionen Euro an Kapital entzogen hatte. Kurz nach der besagten Aufsichtsratssitzung wurden noch einmal Kreditlinien in Höhe von 650 Millionen Euro zurückgeführt. Das hatte die Liquiditätsprobleme der Hypo erhöht.

Ex-BZÖ-Politiker Stefan Petzner hatte in der Causa im Oktober 2012 eine Anzeige gegen Pinkl eingebracht und sieht sich jetzt durch den Strafantrag bestätigt. „Gut Ding braucht Weile. Es wird wohl nicht die einzige Causa bleiben“, meint Petzner, der schon 2010 mit schweren verbalen Geschütze gegen Pinkl aufgefahren war. Von „Versagen“ sowie „Abfertigungs-Kaiser“ und „Pleite-Manager“ war die Rede.

2,9 Millionen Euro für Pinkl?

Hintergrund war Pinkls Abgang von der Hypo nach einer Amtszeit, die nur von 1. Juni 2009 bis 31. März 2010 gedauert hatte. Da der Hypo-Chef einen 5-Jahres-Vertrag unterschrieben hatte, soll er letztlich insgesamt rund 2,9 Millionen Euro an Abfertigung und Sonderzahlungen erhalten haben. Geregelt worden sein soll das auch in einem dubiosen „Sideletter“, den der damalige BayernLB-Chef Michael Kemmer unterzeichnete. Darin wurde eine sogenannte „Change of Control“-Klausel vereinbart, von der Pinkl bei einem Eigentümerwechsel profitieren sollte. Öffentlich kommentieren wollte er diese Zahlen bis dato nie.

Der Strafrahmen liegt bei bis zu einem Jahr Haft. Für Pinkl und die anderen Ex-Manager gilt die Unschuldsvermutung. Ermittelt wird auch wegen des Verdachts der Untreue und Bilanzfälschung.

WOLFGANG FERCHER