Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über das umstrittene Hypo-Sondergesetz, mit dem 2014 zahlreiche Gläubiger von Hypo-Nachranganleihen zur Kasse gebeten worden sind, ist gefallen. Das Verfahren ist abgeschlossen, der Bericht ist fertig. Für morgen, Dienstag (10 Uhr), hat der Verfassungsgerichtshof eine Pressekonferenz mit Gerichtspräsident Gerhart Holzinger anberaumt.

Über den Inhalt des Spruchs gab es vom Gericht vor der morgigen Bekanntgabe keine Details. Im Vorfeld wurde erwartet, dass das Höchstgericht den heftig debattierten ersten Schuldenschnitt (namentlich auf Nachranganleihen der einstigen Hypo Alpe Adria/heute: Heta) zumindest zum Teil kippen würde. Zahlreiche Gläubiger waren gegen das Gesetz vor Gericht gegangen.

Durch das umstrittene Hypo-Sanierungsgesetz , das seit 1. August 2014 in Kraft ist, waren sowohl Forderungen der BayernLB im Volumen von fast 800 Mio. Euro sowie Verbindlichkeiten von Nachranggläubigern in etwa gleicher Höhe erloschen.