Etappensieg für den deutschen Kosmetik-Konzern Beiersdorf im Kampf um die Farbe "Nivea"-Blau: Der Prozess um die Löschung der umstrittenen Farbmarke muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.

Das deutsche Bundespatentgericht habe zu strenge Maßstäbe bei der Beurteilung des Falls angelegt, urteilten die Karlsruher Markenrichter. Sie wiesen den Fall daher nach München zur erneuten Beurteilung zurück. Dort muss nun ein neues Gutachten zu der Frage erstellt werden, wie viele Verbraucher den dunkelblauen Farbton mit Nivea in Verbindung bringen.

Dove oder Nivea?

Das Bundespatentgericht hatte 2013 eine Löschungsanordnung des Deutschen Patent- und Markenamtes bestätigt. Beiersdorf hat seit 2007 einen dunkelblauen Farbton für Mittel der Körper-und Schönheitspflege geschützt. Konkurrent Unilever, der unter anderem Kosmetika der Marke Dove herstellt, beantragte die Löschung der Farbmarke. Das hätte zur Folge, dass nicht mehr nur Beiersdorf das Dunkelblau für seine Produkte verwenden dürfte, sondern auch Konkurrenten.

Unilever war mit seinem Vorstoß zwar zunächst erfolgreich: Zu wenig Verbraucher verbänden das Dunkelblau mit Nivea, urteilte das Bundespatentgericht 2013. Mindestens 75 Prozent der Befragten müssten schon an Nivea denken, wenn sie die Farbe sähen. Ein Gutachten von Beiersdorf ergab jedoch nur rund 50 Prozent.

Zurück an den Anfang

"Das sehen wir anders", sagte der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher nun in Karlsruhe. Den Markenrichtern reichen demzufolge die von Beiersdorf ermittelten 50 Prozent eigentlich aus. Da das Gutachten jedoch Mängel gehabt habe, müsse vom Bundespatentgericht für die Beurteilung des Falls ein neues erstellt werden.

Auch Unilever begrüßte die Entscheidung: Das Unternehmen erwarte, dass das Bundespatentgericht seine Löschungsentscheidung letztendlich bestätigen werde, sagte ein Sprecher.