Offenhalten oder zusperren? Während der Lebensmittelhandel einheitlich am Karsamstag in Kärnten um 14 Uhr zusperrt, können manche Läden – dem gelebten Kärntner Brauchtum wie Speisesegnungen und Osterjausen zum Trotz – ihre Läden sehr wohl offenhalten. Rechtlich sei das in Ordnung: „An und für sich ist der Karsamstag ein ganz normaler Samstag ohne abweichende gesetzliche Regelung“, sagt Nikolaus Gstättner, der Geschäftsführer der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Kärnten. Wer also bis 18 Uhr offenhalten will, darf das. „Allerdings hat sich in Kärnten, Teilen der Steiermark und Osttirols über viele Jahre so ergeben, dass viele Geschäfte nach Mittag zusperren“, so Gstättner weiter.