Im Zuge der Insolvenzen in der Signa-Gruppe kam das Thema der verspäteten Bilanzvorlegung von Unternehmen in den Fokus. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) will härtere Strafen für Firmen, die ihre Bilanz durch verspätete und ausbleibende Berichterstattung verschleiern. Nun hat sie einen Maßnahmenplan vorgelegt, der noch nicht mit Koalitionspartner ÖVP abgestimmt ist.

Bis zu fünf Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sollen nach ihrer Vorstellung als Strafe verhängt werden können. „Die Welle an Signa-Pleiten hat gezeigt: Die momentanen Strafen reichen nicht. Große Konzerne zahlen lieber Strafe, als offen und ehrlich Auskunft über ihre Wirtschaftslage zu geben“, heißt es in einem Papier des Ministeriums. „Deshalb wird es notwendig sein, die Strafen so zu erhöhen, dass sie auch Großkonzerne nicht mehr ignorieren können“, sagte Zadić. „Unter den Signa-Pleiten hat das Vertrauen in das österreichische Bilanzrecht gelitten. Es ist für den gesamten Wirtschaftsstandort notwendig, dieses Vertrauen wiederherzustellen“, sagte auch Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft, zu dem Plan der Ministerin.

Bisher 700 Euro Strafe bei erstem Verstoß

Bisher wurden bei einem fehlenden Jahresabschluss automatisch Strafen fällig, für ein mittleres Unternehmen lag diese bei 700 Euro, ab dem zweiten Verstoß bei 2100 Euro. Die Strafe erneuert sich alle zwei Monate, sollte die Bilanz weiter ausbleiben.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne)
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) © APA / Helmut Fohringer

Künftig sollen Unternehmen – vor allem mittlere und große – mit deutlich höheren Summen bestraft werden. So sollen die Strafen für mittlere Unternehmen von 2100 Euro ab dem zweiten Vergehen auf 4500 Euro erhöht werden, für große Unternehmen sollen bis zu 20.000 Euro Strafe möglich sein. Für Unternehmen des öffentlichen Interesses sollen sogar bis zu 50.000 Euro Strafe verhängt werden können.

Bei „beharrlichen Verstößen“

Sollte ein Unternehmen trotz bereits verhängter Strafen systematisch keine Bilanz vorlegen, sollen noch schärfere Strafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens vergeben werden können. „Voraussetzung soll sein, dass das bestrafte Unternehmen beharrlich gegen seine Offenlegungspflicht verstößt und eine vom Gericht verhängte Zwangsstrafe keine Wirkung gezeigt hat“, heißt es in dem Vorschlag.

Gerichte sollen darüber hinaus befähigt werden, von sich aus nach dem dritten Verstoß – das wäre im Normalfall sechs Monate nach der ersten verpassten Frist –, die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen durchzusetzen. Derzeit dürfen sie nur tätig werden, wenn ein Unternehmen Einspruch erhebt, das komme jedoch so gut wie nie vor.

Neue Transparenzregeln für Konzerne

Weiters will Zadić neue Transparenzregeln für Konzerne einführen. So soll die Zusammenrechnungspflicht ausgeweitet werden, damit sich ein Mutterunternehmen nicht mehr darauf berufen kann, klein zu sein und daher nur bestimmte Daten veröffentlicht. Bisher gelte nur für Aktiengesellschaften, dass die Mutter ihre Schwellenwerte auf konsolidierter Basis berechnen muss, diese Regel soll auf (Holding-)GmbHs ausgeweitet werden. „Spätestens mit der Einreichung des Jahresabschlusses sollen Unternehmen künftig angeben müssen, ob sie der Konzernberichterstattung unterliegen (also Mutterunternehmen sind) und in welche Größenkategorie sie dadurch fallen“, schlägt das Ministerium vor.

Zwei Millionen Strafe angedroht

Bei Falschangaben bezüglich der Unternehmensgröße sollen künftig ebenfalls Strafen drohen, bis zu zwei Millionen Euro bei Unternehmen von öffentlichem Interesse schweben dem Justizministerium vor. Komplexe Schachtelkonstruktionen mit vielen kleinen Unterunternehmen wie bei der Signa-Gruppe sollen durch diese Neuerung vermieden werden.

Schmerzhafte Strafen für Unternehmen, die sich beharrlich weigern, einen Abschluss vorzulegen, sowie die Möglichkeit, dass Gerichte bei Wiederholungstätern künftig eingreifen können, werden auch von Transparency Austria befürwortet. Höhere Strafen würden den Druck generell erhöhen. „Man muss natürlich aufpassen bei Strafen, dass sie nicht unverhältnismäßig hoch werden“, sagte der Transparency-Austria-Jurist Georg Krakow am Freitag im Ö1-Morgenjournal des ORF.