Die Kompetenzen der Bundeswettbewerbsbehörde werden gestärkt. In einem Antrag an den Finanzausschuss haben sich die Regierungsparteien auf zwei Änderungen im Wettbewerbsrecht geeinigt. So soll die Weitergabe der Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaik-Anlagen künftig kontrolliert werden können. Wettbewerbsmonitoring kann außerdem auch mit nicht öffentlichen Daten durchgeführt werden.