Die Kompetenzen der Bundeswettbewerbsbehörde werden gestärkt. In einem Antrag an den Finanzausschuss haben sich die Regierungsparteien auf zwei Änderungen im Wettbewerbsrecht geeinigt. So soll die Weitergabe der Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaik-Anlagen künftig kontrolliert werden können. Wettbewerbsmonitoring kann außerdem auch mit nicht öffentlichen Daten durchgeführt werden.
Verstärkte Kompetenzen
Bundeswettbewerbsbehörde kontrolliert Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) kann künftig auch dann Branchenuntersuchungen vornehmen, wenn vermutet wird, dass die verpflichtende Weitergabe von Steuersenkungen nicht durchgeführt wird.
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