Das Bezirksgericht Baden bestätigte im Zuge einer öffentlichen Verhandlung, dass die Englische Bulldogge (Bulldog) des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs Qualzuchtmerkmale aufweist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der betroffene Hund darf demnach in Österreich nicht mehr ausgestellt werden. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Qualzucht und für die Gesundheit von Hunden und Katzen. Nun fordern Tierschützer vom Nationalrat, endlich seine Entschließung vom Dezember 2021 umzusetzen und der Qualzucht einen rechtlichen Riegel vorzuschieben.