Das Bezirksgericht Baden bestätigte im Zuge einer öffentlichen Verhandlung, dass die Englische Bulldogge (Bulldog) des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs Qualzuchtmerkmale aufweist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der betroffene Hund darf demnach in Österreich nicht mehr ausgestellt werden. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Qualzucht und für die Gesundheit von Hunden und Katzen. Nun fordern Tierschützer vom Nationalrat, endlich seine Entschließung vom Dezember 2021 umzusetzen und der Qualzucht einen rechtlichen Riegel vorzuschieben.

Das Ausstellen von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ist in Österreich verboten. Der Bulldog-Klub-Vorsitzende stellte in den vergangenen Jahren seinen qualzuchtbetroffenen Hund dennoch bei Hundeausstellungen in mehreren Bundesländern zur Schau. Nachdem er dafür einige Anzeigen erhalten hatte, wollte er den Spieß umdrehen und erstattete Klage wegen Kreditschädigung gegen den Anzeiger Walter Hohl, der sich seit Jahren intensiv [für ein Ende von Qualzucht einsetzt.

Klage ging nach hinten los

Diese Klage ging nun aber nach hinten los: Neben Kosten für Verfahren, Gerichtsgutachter und Anwälte hat der Bulldog-Klub-Vorsitzende nun auch die gerichtliche Bestätigung, dass sein Hund etliche Qualzuchtmerkmale aufweist, darunter Brachycephalie, Kieferanomalie und übermäßige Faltenbildung. Die Facebook-Gruppe des Klubs wurde nach dem Urteil inaktiv gesetzt.