Das Grazer Vintage-Label "Dogdays of Summer" steht für neue Liebe zur alten Kleidung: Secondhand-Teile werden handverlesen aus Altkleidungs-Bergen ausgegraben, liebevoll gewaschen, repariert, teils sogar etwas umgeschneidert, um der aktuellen Mode zu entsprechen. Und ausgewählte Stücke, die neben dem Geschäft in der Grazer Volksgartenstraße auch im Onlineshop landen, wurden auch – wie in der Mode ja ziemlich üblich – mit Namen versehen.

Mittlerweile nicht mehr, denn im Fall nur einer einzelnen Hose kam der Name dem "Dogdays"-Trio Diana Ranegger, Johanna Kohlenberger und Clarissa Kober teuer zu stehen, wie sie jetzt in einem Instagram-Reel öffentlich machten. Ereignet hatte sich der Vorfall schon letztes Jahr: Die drei erhielten per E-Mail ein Anwaltsschreiben, in dem sie von einem großen Modekonzern aufgefordert wurden, die Namensnennung zu unterlassen. Der Name – ein ganz gewöhnlicher Männer-Vorname, noch dazu leicht anders geschrieben – sei markenrechtlich geschützt.

"Obwohl es sich bei uns um eine einzelne Hose handelte, wurde uns eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen und wir sollten ein paar Tausend Euro bezahlen, um einen Rechtsstreit zu verhindern", erzählt Ranegger – die übrigens weder den Namen der Hose noch des Konzerns nennen will, um sich nicht noch mehr Ärger einzuhandeln. Die drei kontaktierten einen Anwalt, der sich zwar ziemlich sicher war, dass die drei vor Gericht gute Chancen hätten – der Prozess hätte allerdings im EU-Ausland stattfinden müssen, was hohe Kosten von jenseits der 100.000-Euro-Marke geheißen hätte.

Man entschloss sich also, die geforderte Summe – die mithilfe des Anwalts auf 1000 Euro hinunter gehandelt wurde – zu bezahlen. "Für uns gerade in der Coronazeit nicht wenig Geld", seufzt Ranegger. "Das war mit Abstand unsere teuerste Hose."

Warum man sich jetzt entschieden hat, den Fall via Instagram öffentlich zu machen? "Wir haben bemerkt, dass das kein Einzelfall ist, dass kleine Unternehmen von großen Konzernen bedroht werden – und da es bei Modeunternehmen sehr üblich ist, Stücken Vornamen zu geben, wollen wir auch andere damit warnen", sagt Ranegger.

Die schwarze Hose wurde übrigens dann nicht online, sondern im Geschäft verkauft, ganz ohne Namen. Gekostet hat sie 39 Euro.

Wenn Konzerne kleine Firmen verklagen wollen

Nicht der einzige Fall von David gegen Goliath in der Steiermark:

  • 2020 musste der in Graz lebende Kärntner Tommy Hlatky seine Chilisaucen-Marke Tommy's Hot Stuff in Toms Hot Stuff umbenennen. Durch die Namensähnlichkeit zur Marke "Thomy" würde Verwechslungsgefahr bestehen, so der Nestlé-Konzern.
  • 2015 bekam die Marke GoFit aus dem Mürztal in einem Streit gegen Amazon recht: Grund für die Klage war die Autovervollständigung bei der Suche auf Amazon.de, wo GoFit gar nicht vertreten war: Suchte man mit dem Markennamen nach Gesundheitsmatten, bekam man Matten der Konkurrenz angezeigt – eine Verletzung des Markenrechts.
  • 2013 wollte der Modekonzern s.Oliver den Bluesmusiker „Sir“ Oliver Mally klagen, wenn er seine Website nicht aufgibt. Der ließ sich nicht einschüchtern – die Modefirma musste sich schlussendlich entschuldigen.
  • Und 2011 prallten steirische Winzer beim OGH ab: Sie wollten einem Fleischwarenerzeuger verbieten, seine Schinken „Junker“ zu nennen. Das Höchstgericht ortete aber keine Verwechslungsgefahr.
  • Aber auch der US-Pharmariese Pfizer bewies 2009 wenig Sinn für Humor, als sie die Produktbezeichnung „Styriagra“ für blau gefärbte steirische Kürbiskerne verbieten ließen. Umgetauft in „Die Blauen“ verkauften sie sich weitaus weniger – der steirische Hersteller meldete bald Konkurs an.