Für viele ist es ein Kampf um die zweite Impfung. Sie gelten offiziell als genesen, benötigen aber aus diversen Gründen eine zweite Spritze - etwa, um ins Ausland reisen zu können. Oder die Betroffenen gelten offiziell nicht als Genesen, hatten die Infektion aber bereits - zunächst unbemerkt oder nicht mittels PCR-Test bestätigt, später aber durch einen Antikörper-Bluttest abgeklärt. Für all diese Personen reicht laut Empfehlung des Nationalen Impfgremiums eine Dosis aus, um nach der durchgemachten Infektion als vollimmunisiert zu gelten.

Daher verweigern viele Ärzte die Zweitimpfung auch dann, wenn sie der Patient ausdrücklich will: "Ich war bereits bei einem Hausarzt und an der Impfstraße und beide Male wollte man mir die Spritze nicht geben", erzählt ein Obersteirer. Ähnliches berichten Dutzende andere Anrufer und Leserbriefschreiber. Das mag in manchen Fällen begründet sein - etwa, wenn es bei der ersten Spritze bereits heftige Impfreaktionen gab -, ist aber vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen. Im Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) betont man auf Nachfrage der Kleinen Zeitung, dass der Arzt dem Patienten die zweite Dosis nicht vorenthalten darf.

Ärzte verlangen Einverständniserklärung

Die offizielle Begründung: "Unabhängig von der medizinischen/immunologischen Einschätzung können im internationalen Reiseverkehr zwei Dosen zur Einreise vorgeschrieben sein. In solchen Fällen kann bzw. soll eine zweite Dosis aus formalen Gründen gegeben werden, was auch der Zulassung entspricht und darf nicht vorenthalten werden." Gleichzeitig verweist man bei einer zweimaligen Impfung nach einer Genesung darauf, dass eine erhöhte Rate an Impfreaktionen nicht ausgeschlossen werden kann.

In diesem Zusammenhang berichtete ein Kärntner Leser der Kleinen Zeitung, dass sein Hausarzt zur Spritze nach der Infektion überhaupt nur dann einwilligt, wenn er eine unterschriebene Einverständniserklärung abgibt - zusätzlich zum offiziellen Impffragebogen. Das ist offenbar kein Einzelfall. Laut Einschätzung des Ministeriums ist diese Vorgehensweise zumindest bei der ersten Spritze nach einer Genesung rechtens, weil es sich wie auch bei Kreuzimpfungen um eine sogenannte "off label"-Nutzung handelt, also eine Vorgehensweise, die nicht vom Hersteller vorgesehen ist: "Bei Personen, bei denen eine Infektion durch PCR- oder neutralisierenden Antikörpertest gesichert wurde, ist eine einmalige Impfungausreichend", betont man im Gesundheitsministerium.

Weiterhin Probleme mit dem Grünen Pass

Das gelte auch dann, wenn die Infektion länger als acht Monate zurückliegt: "Entsprechende Studien zeigen, dass diese Personen nur eine Impfung benötigen, um vergleichbaren Schutz wie nicht-infizierte, regulär geimpfte Personen nach regulärem Impfschema zu erlangen". Für Betroffene ist das aber dann ein Problem, wenn die Infektion nicht mittels PCR-Test bestätigt wurde und sie damit nicht offiziell im Melderegister eingetragen werden - sie gelten dann nach einer Immunisierung im EU-konformen Grünen Pass als nicht vollständig geschützt.

Innerhalb Österreichs ist das anders: "Hier kann derzeit jedenfalls der Impfnachweis zusammen mit dem Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorgezeigt werden, die Gültigkeit der Teilimpfung wird hier mit neun Monaten festgelegt", betont das Gesundheitsministerium.