Außerdem darf sie in den kommenden drei Jahren keine Sportveranstaltungen besuchen. Die Urteile in den drei anderen Fällen standen vorerst noch aus.

An der Störaktion der russischen Polit-Punkgruppe "Pussy Riot" hatten sich insgesamt drei Frauen und ein Mann beteiligt. Das Quartett wurde wegen des unerlaubten Tragens von Polizeiuniformen und des Verstoßes gegen Regeln bei Sportveranstaltungen angeklagt.