Der LASK steht nach der Video-Affäre weiter im Fokus des heimischen Fußballs. Die Oberösterreicher werden heute im Laufe des Tages ihre Stellungnahme zu den Vorfällen abgeben und wartenn dann das Urteil des zuständigen Senat I ab, der darüber entscheiden wird, welches Strafmaß angebracht ist.

Der Straf- und Beglaubigungsausschuss setzt sich aus acht Juristen zusammen. Vorsitzender ist Manfred Luczensky. Dazu kommen Rainer Graf, Vanessa Rögner, Oliver Scherbaum, Thomas Schützenhöfer, Norbert Wess, Johannes Wutzlhofer und Norbert Wess, der Karl-Heinz Grasser im Buwog-Prozess vertritt.

Freilich wird nur ein Teil dieser vereinsunabhängigen Anwälte für diesen wie auch für alle anderen Fälle abgestellt. Ein Urteil könnte im Idealfall schon Anfang nächster Woche feststehen, spätestens aber noch vor Wiederaufnahme der Bundesliga am 2. bzw. 3. Juni.

Gegen dieses Urteil in erster Instanz kann der LASK natürlich Protest einlegen. Möglich ist das beim Protestkomitee, das aus Andreas Grundei, Michael Friedrich, Klaus Hirschler, Gregor Holzknecht, Andreas Jank, Martin Karollus, Andreas Kletecka, Kurt Temm und Walther Wawronek besteht.

Als letzte Instanz gibt es das Ständig Neutrale Schiedsgericht.