Der Prozess gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache wird am Landesgericht für Strafsachen Wien stattfinden. Als Termin für den ersten Prozesstag wurde nun der 6. Juli fixiert. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat einen Strafantrag wegen des Verbrechens der Bestechlichkeit bzw. der Bestechung eingebracht. Der Strafrahmen beträgt laut Anklagebehörde sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Erstmals nach seinen verhängnisvollen Aussagen im Ibiza-Video muss sich Strache vor Gericht verantworten. Im sogenannten Prikraf-Verfahren geht es um möglichen Gesetzeskauf und damit verbundene Vergünstigungen für den Betreiber der Privatklinik Wien-Währing. Dieser hatte 10.000 Euro an die FPÖ gespendet. Strache hatte in einem Chat mit diesem gefragt, was denn für ein Gesetz "gebraucht" werde.

Neben Strache wurde auch der Betreiber der Klinik, Walter Grubmüller, wegen Bestechung angeklagt. Strache und der ehemalige Glücksspielmanager und Rennfahrer waren seit längerem befreundet.

Schon während der türkis-blauen Koalitionsverhandlungen soll der damalige FPÖ-Obmann dafür geworben haben, dass Grubmüllers Klinik in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) aufgenommen wird. Dadurch konnte sie Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen. Tatsächlich wurde in weiterem Verlauf der Prikraf-Fonds aufgestockt und die Privatklinik als Begünstigte aufgenommen.

Die Einbringung des Strafantrages erfolgte nach Genehmigung dementsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium in Übereinstimmung mit dem "Weisungsrat". Aufgrund der verhältnismäßig geringen Strafdrohung wird Straches Causa vor einem Einzelrichter verhandelt.