Eigentlich hätte heute bei den Verhandlungen zur Regelung des Homeoffice heute der Vorhang fallen sollen. Es spießte sich am Finanzminister, der den Sozialpartnern auch heute wieder eine Absage erteilte. Gernot Blümel (ÖVP) weigerte sich, der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten fürs Homeoffice zuzustimmen. Die nächste Gesprächsrunde soll kommende Woche stattfinden.

Bisher setzten die Verhandler auf den Austausch der Argumente abseits der Öffentlichkeit. Der Chefin der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA), Barbara Teiber ist heute, Donnerstag, jedoch der Geduldsfaden gerissen. Sie wirft dem Finanzministerium eine Blockadehaltung vor: "Der Finanzminister muss endlich ins Tun kommen."

Das endgültige Modell hängt an steuerlichen Detailfragen. "Wir verstehen nicht, warum diese wichtige Sache steht", sagte Teiber. "Klar ist, dass den Arbeitnehmern im Homeoffice gewisse Kosten ein Stück weit abgegolten werden müssen. Es muss Werbungskosten (zum Absetzen, Anm.) geben." Etwa sei ein Arbeitszimmer komplett absetzbar. "Aber wie viele Menschen in dieser Republik haben schon ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause?", fragt die Arbeitnehmervertreterin.

Schriftlich und freiwillig

"Zum Beispiel müssen die Kosten für einen ergometrischen Stuhl absetzbar sein. Aber da will das Finanzministerium irgendwelche Begrenzungen einziehen. Das ist nicht nachvollziehbar", so Teiber. Das Gesamtpaket dürfe nicht durch solcherlei Detailfragen blockiert werden, sagte sie in Richtung von Blümel (ÖVP). "Er soll (gegenüber den zuständigen Experten im BMF, Anm.) ein Machtwort sprechen."

Auf Nachfrage im Blümel-Büro wollte man sich zum Vorwurf des Bremsens nicht äußern. "Ich bin zuversichtlich, dass wir demnächst zu einer guten Lösung kommen werden", teilte dafür der neue Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) mit.

Das sind die Eckpunkte des Konzepts der Sozialpartner:

  • zwingende Notwendigkeit einer schriftlichen Vereinbarung für ein freiwilliges Homeoffice
  • auch ein Rücktrittsrecht ist vorgesehen
  • die Arbeitsmittel müssten entweder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden oder es gibt einen Kostenersatz

Die Zeit drängt

Die Zeit drängt: Am 25. Jänner treten die neuen Corona-Maßnahmen in Kraft, die die Arbeitgeber noch mehr dazu animieren sollen, von der Möglichkeit der Telearbeit Gebrauch zu machen, dort wo dies möglich ist.

Gleichzeitig fallen durch diese Telearbeit für die Arbeitnehmer Kosten an – Strom, Telefon, Internet, Arbeitsplatz, ein zweiter Bildschirm etc. Den Arbeitnehmern kann nicht zugemutet werden, die Betriebsmittel selbst zu finanzieren, dagegen legte sich die Gewerkschaft quer. Die Arbeitgeber wiederum sträuben sich dagegen, quasi zwei Arbeitsplätze zu finanzieren.

Die steuerliche Absetzbarkeit – entweder für die Dienstgeber oder für die Dienstnehmer – wäre eine Möglichkeit, diese Kosten zu limitieren, zulasten des Staates. Die Sozialpartner sind sich da einig, der Finanzminister kämpft.

In allen anderen Punkten sind sich die Sozialpartner eigentlich schon seit Weihnachten einig. Es ging insbesondere auch darum, auch für das Arbeiten zu Hause den Arbeitnehmerschutz und den Unfallschutz zu gewährleisten. Mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher wurde damals das Einvernehmen erzielt, Nachfolger Martin Kocher übernahm den Pakt.

In zwei anderen steuerlichen Punkten wurde bereits für eine Entlastung der Beschäftigten im Homeoffice gesorgt: Das Pendlerpauschale darf auch im Falle von Telearbeit bis Ende Juni weiter bezogen werden. Und es wurde endgültig geklärt, dass die Essenszuschüsse auch dann steuerfrei sind, wenn die Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten.