Das Geständnis des Thomas Schmid lässt wieder einmal erkennen, dass Korruption auch in Österreich weit verbreitet ist: Jobs für Parteifreunde (und deren Freundinnen), Steuernachlässe für Spender, Eigenwerbung auf Steuerzahlerkosten. Vieles, was sich in Schmids Ausführungen findet, wird es so auch weit über dessen Wahrnehmungsbereich hinaus geben.
Während die Justiz wohl noch Monate, wenn nicht Jahre brauchen wird, auch nur die Fälle rund um Schmid und seine (ehemaligen) ÖVP-Freunde aufzuklären, wäre es ein guter Anlass, dafür zu sorgen, dass es Korruption in Österreich in Zukunft schwerer hat.

Das Antikorruptionsvolksbegehren, das dieser Tage im Justizausschuss des Parlaments diskutiert wird, hat dazu etliche umsetzungsfertige Anregungen gegeben. "Angesichts der jüngsten Ereignisse muss es jetzt endlich grundlegende Reformen geben", sagt Initiator Martin Kreutner.

1 Volle Transparenz

Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, ein Auskunftsrecht gegenüber Bund, Ländern, Gemeinden, Kammern und öffentlichen Unternehmen. Dazu die automatische Veröffentlichung von Verträgen mit dem Staat und aller Studien, die von Ministerien bestellt werden: All das wäre im von Türkis-Grün groß angekündigten Informationsfreiheitspaket enthalten. Ein Entwurf ist seit eineinhalb Jahren fertig, aber aus Angst vor Gemeinden und Ländern (die erst diese Woche erklärten, solche Rechte wären "das Ende des demokratischen Diskurses") noch nicht im Parlament.

2 Keine Posten mehr für Freunderl

Mit viel Liebe zum Detail schildert Schmid in seiner Vernehmung, wie ein ÖVP-Bürgermeister im Rennen um die Leitungsfunktion in einem Finanzamt besser qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern vorgezogen wurde. Was generell bei "objektivierten" Jobvergaben immer wieder vorkommen dürfte, wie aktuell auch im Untersuchungsausschuss diskutiert wird.

Hier ein wirklich neutrales Verfahren zu schaffen, bei dem die qualifiziertesten Bewerber statt der politisch passenden zum Zug kommen, wäre dringend nötig. Das Antikorruptionsvolksbegehren schlägt bei Verstößen "Nichtigkeit, Pönale und Schadenersatzpflicht" vor.

3 Lücken im Strafrecht schließen

Dreieinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos ist es noch immer nicht strafbar, sich als Kandidat für ein Amt Gegenleistungen dafür versprechen zu lassen, politisch etwas "zu liefern", sobald man in dieses Amt gekommen ist. Wie es Heinz-Christian Strache auf der Insel gegenüber der vermeintlichen "Oligarchennichte" getan hat. Nur eine von mehreren Lücken im Korruptionsstrafrecht, zu deren Schließung sich eigentlich alle Parteien bekannt haben. Immerhin wird das Thema nun im Justizausschuss des Nationalrats diskutiert.

4 Kabinette und Sekretäre eingrenzen

Thomas Schmid, einst politischer Kabinettschef des Finanzministers und gleichzeitig als Generalsekretär allen (!) Beamten des Ministeriums direkt vorgesetzt, mag ein Extrembeispiel gewesen sein. Aber die politischen Büros, die in den vergangenen Jahrzehnten gewachsen sind einerseits und die Machtfülle der Generalsekretäre ("Schattenminister" ohne direkte Verantwortung dem Parlament gegenüber) andererseits sollten eingegrenzt werden. Vorschläge dafür umfassen etwa eine beschränkte Zahl an Mitarbeitern pro Minister, wie es etwa die
EU-Kommission vorlebt.

5 Die Justiz absichern

Attacken auf die Justiz ("rote Netzwerke", für die es bis heute keine Belege gibt, etwa) und dubiose Vorgänge unter Spitzenbeamten im Justizministerium zeigen, wie leicht Staatsanwälte und -anwältinnen unter Druck kommen können – besonders bei Korruptionsermittlungen. Ihre Tätigkeit sollte abgesichert werden, schlägt das Volksbegehren vor; etwa, indem Behörden wie Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft oder das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung verfassungsrechtlich verankert und mit eigenen Checks and Balances versehen werden.