Während der Rechenschaftsbericht der ÖVP für das Jahr 2019 erst vor wenigen Wochen veröffentlicht wurde, ist der Rechnungshof bei SPÖ und FPÖ bereits mit der Prüfung der Finanzen aus dem Jahre 2020 fertig. Die rote Bundespartei hatte demnach im Jahr ohne bundesweite Wahl auch keine Wahlkampfkosten und erhielt mehr als 476.000 Euro an Spenden.

Möglicherweise hat die SPÖ aber nicht alles gemeldet: Die Miete der Parteizentrale in der Wiener Löwelstraße ist aus Sicht des Rechnungshofs auffallend billig. Auch der Vermieter sticht ins Auge: Das Haus ist im Eigentum der rot regierten Stadt Wien. Deren Bürgermeister und SPÖ-Wien-Obmann Michael Ludwig hatte Ende Mai angegeben, die Miete betrage derzeit rund 12.000 Euro - und sei von 13.600 Euro 2017 nach einer Neuvermessung herabgesetzt worden.

Die SPÖ sieht das anders und teilte dem Rechnungshof mit, dass es sich bei dessen Ausführungen vor dem Wiener Landtag "möglicherweise um einen Irrtum des Büros des Bürgermeisters" gehandelt habe. Tatsächlich habe man 2020 zwar inklusive Umsatzsteuer 12.000 Euro Miete gezahlt, die vom Wiener Bürgermeister angegebene Senkung des Mietzinses ab 2017 habe aber nicht stattgefunden.

Der Rechnungshof vermutet im marktunüblich niedrigen Mietzins in bester Wiener Lage aber unabhängig von einer zusätzlichen Senkung eine unzulässige Spende der Stadt Wien an die SPÖ und meldete dies dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS).

Teurerer Mietvertrag droht

Ludwig hatte die vergleichsweise niedrige Miete damit begründet, dass die SPÖ in der Löwelstraße über mehrere historische Mietverträge verfüge, die bis 1946 zurückreichen. Bei fünf Verträgen gelangt demnach der "Friedenszins" zur Anwendung, womit nur 2,39 Euro pro Quadratmeter zu zahlen sind. Bei den restlichen Verträge würden bis zu 11,21 Euro fällig.

Während die SPÖ also auf historische Mietverträge verweist, muss der Parteien-Senat nun eine mögliche unzulässige Parteispende prüfen. Der Senat hat nämlich bereits mehrmals entschieden, dass die Überlassung von Immobilien für ein "aus sachlich nicht zu rechtfertigenden Überlegungen reduziertes Entgelt" eine Parteispende darstellt. Und solche Parteispenden von Bund, Ländern und auch Gemeinden sind verboten. Sollte der Senat dem Rechnungshof Recht geben, droht der SPÖ eine Geldbuße und ein neuer, teurerer Mietvertrag.

SPÖ darf Seegrundstück behalten

Eine andere Immobilien-Causa lässt der Rechnungshof vorerst ruhen. Im jahrelangen Rechtsstreit um ein Seegrundstück der Sozialistischen Jugend am Attersee in Oberösterreich hat die SPÖ vom Verwaltungsgerichtshof zuletzt nämlich teils Recht bekommen. Auch dort geht es um eine Landes-Immobilie, die der Partei zu einem günstigen Mietzins überlassen wurde.

Zumindest für einen Teil des Grundstücks war die günstige Miete allerdings zulässig. Denn das Land Oberösterreich war beim Kauf der Immobilie in der Nachkriegszeit von den ursprünglichen Eigentümern zur Überlassung an die Sozialistische Jugend verpflichtet worden. Für den Rest des Grundstücks muss das Bundesverwaltungsgericht nun eine neue Entscheidung treffen. Diese wartet der Rechnungshof ab.

Auch FPÖ mit Ungereimtheiten

Ebenfalls gemeldet hat der Rechnungshof zwei mögliche Ungereimtheiten in der Bilanz der FPÖ für das Jahr 2020. Auch hier geht es um unzulässige Spenden: Demnach hat der Freiheitliche Landtagsklub Oberösterreich Facebookwerbung für Klubobmann Herwig Mahr bezahlt, die teilweise allerdings keine Information über die Tätigkeit des Landtagsklubs enthalten haben. Daher wären die Kosten aus Sicht des Rechnungshofs von der Partei zu tragen gewesen. Im zweiten Fall geht es um die Zeitschrift "OÖ Informiert" des "Freiheitlichen Bildungswerks" in Oberösterreich. Weil diese Zeitung zwar für die Partei werbe, aber vom Bildungswerk bezahlt werde, vermutet der Rechnungshof auch hier eine unzulässige Spende.