Leitantrag Nr. 1 der SPÖ für den morgigen Parteitag liest sich wenig spektakulär: „Wir kämpfen weiter für eine generelle Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich, um die vorhandene Arbeit auf mehr Menschen gerechter verteilen zu können. Als ersten Schritt fordern wird eine geförderte, freiwillige Arbeitszeitverkürzung mit teilweisem Lohnausgleich (4-Tage-Arbeitswoche).

Was sich dahinter verbirgt, ist ein Modell, das die Gewerkschaft über alle Teilorganisationen hinweg erarbeitet hat und das als Antrag 1.01 gesondert zur Abstimmung kommt: Unterschiedliche Konzepte, von der Kurzarbeit (ab 1. Juli neu in zwei Modellen) bis hin zum sogenannten „Solidaritätsprämienmodell“, das übrigens ebenfalls nach einer Krise, nämlich 2009 ins Leben gerufen wurde, werden unter einen Hut gebracht.

80% gearbeitet, 90% bezahlt

Die Essenz: Die Arbeitszeit soll von 100 auf 80 Prozent reduziert werden können, wobei – analog zur Corona-Kurzarbeit über eine Förderung des Arbeitsmarktservice (AMS) 90 Prozent bezahlt werden. Die Bedingung dafür ist, dass zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden, und das Modell soll einfacher umzusetzen sein als das alte Solidaritätsprämienmodell.

Willi Mernyi, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Fraktion in der Gewerkschaft betont: „Wir wollten nicht einfach wieder einmal nur die Arbeitszeitverkürzung fordern, sondern ein Modell schaffen, das vernünftig und umsetzbar ist. Es reduziert nicht nur die Arbeitszeit, sondern schafft auch Beschäftigung.“ Das Modell soll sowohl auf Branchenebene als auch innerhalb einer einzelnen Firma umgesetzt werden können, so die SPÖ. Die Corona-Kurzarbeit habe das Bewusstsein dafür geschärft, dass ein kleiner Einkommensverlust verschmerzbar sei, wenn damit Lebensqualität gewonnen werde.

Variante 1: Ersatzarbeitskräfte einstellen

Das alte Solidaritätsprämienmodell wurde nur in sehr beschränktem Maße angenommen. Eine längere Förderbarkeit (5 Jahre) soll neue Anreize schaffen. Pro vier Personen, die das Modell in Anspruch nehmen, wäre eine Ersatzarbeitskraft einzustellen, wobei das nicht, wie bisher, nur Arbeitslosen sein können, sondern auch Berufseinsteiger oder Personen in Arbeitsstiftungen.

Variante 2: Arbeitszeit aufteilen

Ein zweites Modell soll es aber für Branchen, in denen die Zahl der Arbeitsplätze sinkt, auch möglich machen, eine geringere Arbeitszeit auf die vorhandenen Beschäftigten aufzuteilen.