Kathrin Glock, Ehefrau des Waffenherstellers Gaston Glock, legt nach ihrer Befragung im Ibiza-Untersuchungsausschuss beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Beschwerde über NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper ein. Als Grund nennt Glock die ihrer Meinung nach "unsachlichen und persönlichen Angriffe" der pinken Abgeordneten. Die Beschwerde ist laut VfGH bereits eingelangt.

"Ich bin nicht die Erste, die im Rahmen dieses Untersuchungsausschusses anlasslos herablassend und beleidigend behandelt wurde, aber ich bin die Erste, die vom Recht, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, Gebrauch macht", erklärte Glock in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Eine derartige Beschwerde an den VfGH sei die "einzige rechtliche Möglichkeit dagegen vorzugehen", so Glock.

Glock: "In Persönlichkeits- und Grundrechten verletzt"

Keine unbescholtene Auskunftsperson müsse sich in einem Untersuchungsausschuss eine "derartige Behandlung" gefallen lassen, findet Glock. Sie sei von Krisper in ihren "Persönlichkeits- und Grundrechten, nämlich in meiner Ehre und Wahrung meines wirtschaftlichen Rufs, in meinem Recht auf Wahrung meines Privat- und Familienlebens und in meinem Recht auf Schutz meiner Daten verletzt" worden, schreibt Glock. Die Beschwerde wurde laut Glock am heutigen Donnerstag eingebracht.

Eine VfGH-Sprecherin bestätigte auf APA-Anfrage das Einlangen der Beschwerde, der VfGH sei dafür auch zuständig. Bereits einmal - im Rahmen des Hypo-U-Ausschusses - habe eine Auskunftsperson die Art der Befragung auf diesem Wege bemängelt.

Glock war am 12. Jänner als Befragungsperson geladen, unter anderem weil ihr Mann der Waffenproduzenten Gaston Glock als vermeintlicher Parteispender von Ex-Vizekanzler und -FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video genannt worden war. Zudem wurde sie unter Minister Norbert Hofer (FPÖ) als Aufsichtsrätin der Flugsicherung Austro Control (ACG) bestellt.

Am Tag nach ihrer Aussage im U-Ausschuss wurde sie dann von der zuständigen Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) "mit sofortiger Wirkung" abberufen. Gewessler hatte den Schritt mit der "Geringschätzung gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss" begründet.